Meine Vorauszahlungen leisten und verwalten
Vorauszahlungen sind Zahlungen, die Steuerpflichtige leisten, um den Endbetrag ihrer Steuern zu verringern. Werden sie rechtzeitig und ordnungsgemäß vorgenommen, berechtigen sie natürliche Personen nach Abzug der Vorabzüge zu einer Vergütung, d. h. zu einer Steuerermäßigung.
Zu zahlender Betrag
Der zu zahlende Betrag ist frei wählbar. Es wird jedoch empfohlen, vierteljährlich 25 % der geschätzten Steuer zu zahlen, um 100 % der jährlichen Steuer zu erreichen.
Zahlungsarten
- Online über MyMinfin: Dies ist die einfachste und sicherste Methode. Sie zahlen automatisch auf das richtige Konto ein und verwenden die richtige strukturierte Mitteilung.
- Per Banküberweisung:
- Konto: BE61 6792 0022 9117 (BIC: GEBABEBB)
- Empfänger: Einnahmezentrum – Dienst Vorauszahlungen, Avenue Roi Albert II 33, 1030 Brüssel
- Verwenden Sie die strukturierte Mitteilung, die in MyMinfin angegeben ist.
- Zahlung durch einen Dritten: Stellen Sie sicher, dass die strukturierte Mitteilung verwendet wird.
Bei verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden Paaren: Jeder Partner muss seine eigenen Vorauszahlungen leisten, um die Vergütung zu erhalten (oder eine Erhöhung zu vermeiden, wenn er selbstständig ist). Verwenden Sie für jeden Partner die jeweils eigene strukturierte Mitteilung.
Fristen
Für das Steuerjahr 2027 (Einkünfte 2026) gelten folgende Fristen für die Leistung Ihrer Vorauszahlungen:
- 10. April 2026
- 10. Juli 2026
- 12. Oktober 2026
- 21. Dezember 2026
Vergütung
Eine Vergütung ist eine Steuerermäßigung, die gewährt wird, wenn Sie ausreichend Vorauszahlungen leisten. Sie wird berechnet, indem die gezahlten Beträge mit einem Prozentsatz multipliziert werden, der sich jedes Quartal verringert:
- 1. Zahlung: x 3 %
- 2. Zahlung: x 2,50 %
- 3. Zahlung: x 2,00 %
- 4. Zahlung: x 1,50 %
Die Vergütung ist jedoch begrenzt und darf 106 % der geschuldeten Steuer nicht übersteigen.
Änderung der Bestimmung einer Vorauszahlung
Über MyMinfin können Sie Folgendes beantragen:
- Rückzahlung eines Betrags
- Zahlung zur Begleichung einer ausstehenden Schuld verwenden
- Zahlung auf ein späteres Steuerjahr verschieben
Bedingungen: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Zahlung von der geschuldeten Steuer abgezogen wird, und spätestens drei Monate nach Ende des Besteuerungszeitraums.
Verwendung einer Steuererstattung als Vorauszahlung
Eine Steuererstattung kann als Vorauszahlung für den nächsten Besteuerungszeitraum verwendet werden, sofern Sie dies spätestens am 10. des zweiten Monats nach Erhalt Ihres Steuerbescheids per Post beantragen.
Beispiel: Sie erhalten Ihren Steuerbescheid am 5. Juni. Wenn Sie möchten, dass der erstattete Betrag als Vorauszahlung verwendet wird, muss Ihr Antrag spätestens am 10. August bei uns eingehen.
Die Postanschrift finden Sie unten.
Kontakt
Bei Fragen zu Vorauszahlungen können Sie uns über die folgenden Kanäle erreichen:
- Kontaktformular bei fehlender oder fehlerhafter Mitteilung
- Kontaktformular für andere Fragen
- Telefon: 02 572 57 57 (von 9 bis 17 Uhr – Geben Sie bei Ihrem Anruf den fünfstelligen Code „19356“ ein, um direkt mit dem zuständigen Dienst verbunden zu werden).
- Post: FÖD Finanzen – GVEB Vorauszahlungen, Avenue du Prince de Liège 133, boîte 292, 5100 Jambes
Selbstständige und Unternehmen
Im Gegensatz zu Privatpersonen sind Selbstständige und Unternehmen verpflichtet, Vorauszahlungen zu leisten.
- Selbstständige: Sie können unter bestimmten Bedingungen eine Vergütung erhalten, müssen jedoch mit einer Steuererhöhung rechnen, wenn sie ihre Zahlungen nicht fristgerecht leisten.
- Unternehmen: Sie erhalten keine Vergütung, müssen aber bei Nichteinhaltung der Vorauszahlungen ebenfalls mit einer Steuererhöhung rechnen.