Meine Vorauszahlungen tätigen und verwalten

Vorauszahlungen sind Zahlungen, die Steuerzahler leisten, um den Endbetrag ihrer Steuern zu senken. Wenn sie rechtzeitig und korrekt geleistet werden, berechtigen sie natürliche Personen nach Abzug der Vorauszahlungen zu einer Gutschrift, d. h. einer Steuersenkung.
  • Zu zahlender Betrag

    Der zu zahlende Betrag ist frei wählbar. Es wird empfohlen jedes Quartal 25 % der geschätzten Steuer zu zahlen, um 100 % der Jahressteuer zu erreichen.

  • Zahlungsarten

    • Online über MyMinfin: Dies ist die einfachste und sicherste Methode. Sie zahlen automatisch auf das richtige Konto mit der richtigen strukturierten Kommunikation.
    • Per Banküberweisung:
      • Konto: BE61 6792 0022 9117 (BIC: PCHQ BEBB)
      • Empfänger: Centre de Perception - Service des paiements anticipés, Avenue Roi Albert II 33, 1030 Brüssel.
      • Verwenden Sie die in MyMinfin generierte strukturierte Mitteilung.
    • Zahlung durch einen Dritten: Stellen Sie sicher, dass die strukturierte Mitteilung verwendet wird.

    Bei verheirateten oder gesetzlich zusammenwohnenden Paaren: Jeder Partner muss seine eigenen Vorauszahlungen leisten, um die Gutschrift zu erhalten (oder eine Erhöhung zu vermeiden, wenn er selbstständig ist). Verwenden Sie die, für jeden Partner eindeutige, strukturierte Mitteilung.

  • Stichtage

    Für das Steuerjahr 2026 (Einkommen 2025) sind die Fristen für Ihre Vorauszahlungen :

    • 10. April 2025
    • 10. Juli 2025
    • 10. Oktober 2025
    • 22. Dezember 2025
  • Bonifikation

    Eine Bonifikation ist eine Steuerermäßigung, die gewährt wird, wenn Sie genügend Vorauszahlungen leisten. Sie wird berechnet, indem die eingezahlten Beträge mit einem Prozentsatz multipliziert werden, der sich jedes Quartal verringert :

    • Rate: x 4,5 %.
    • Rate: x 3,75 %.
    • Rate: x 3 %.
    • Rate: x 2,25 %.

    Der Bonus ist jedoch begrenzt und darf 106 % der geschuldeten Steuer nicht übersteigen.

  • Änderung der Zweckbestimmung eines Vorbezugs

    Sie können über MyMinfin beantragen:

    • Eine Rate zurückzahlen
    • Eine Rate zur Rückzahlung einer ausstehenden Schuld zu verwenden
    • Eine Rate auf ein späteres Jahr zu verschieben.

    Bedingungen: Der Antrag muss gestellt werden, bevor die Zahlung von der Steuerschuld abgezogen wird, und spätestens drei Monate nach dem Besteuerungszeitraum.

  • Kontakt

    Wenn Sie Fragen zu Vorauszahlungen haben, können Sie uns über diese Kanäle erreichen:

    • Kontaktformular für die vergessene oder falsche Mitteilung
    • Kontaktformular für ein anderes Thema
    • Telefon: 02 572 57 57 (von 9.00 bis 17.00 Uhr - geben Sie bei Ihrem Anruf den fünfstelligen Code „19359“ ein, um direkt an den richtigen Ansprechpartner weitergeleitet zu werden).
    • Post: SPF Finances - AGPR Versements Anticipés, Avenue du Prince de Liège 133 - boîte 131, 5100 Jambes
  • Selbstständige und Unternehmen

    Im Gegensatz zu Privatpersonen sind Selbstständige und Unternehmen verpflichtet, Vorauszahlungen zu leisten.

    • Selbstständige: Sie können unter bestimmten Bedingungen eine Gutschrift erhalten, riskieren aber eine Steuererhöhung, wenn sie ihre Einzahlungen nicht rechtzeitig tätigen.
    • Unternehmen: Sie erhalten keinen Bonus, riskieren aber ebenfalls eine Steuererhöhung, wenn sie die Vorauszahlungen nichttätigen.