Eine Steuererstattung nach einem Todesfall bekommen

Wenn eine Steuererstattung nach einem Todesfall erfolgt, erhält jeder Empfänger einen Anteil gemäß den Steuer- und Erbschaftsregeln. Hier erfahren Sie, wie Sie in solchen Situationen sicherstellen können, dass Sie Ihren Anteil an der Steuererstattung erhalten.
  • Jeder Partner hat bei einer gemeinsamen Veranlagung eine bestimmte Quote (Steuerlast). Dies ist die Aufteilung, die von der Allgemeinen Steuerverwaltung nach der Steuerberechnung zwischen den Ehepartnern festgelegt wird.

  • Erhalten Sie die gesamte gemeinsame Steuererstattung im Falle des Todes meines Ehepartners/meiner Ehepartnerin

    Grundsätzlich werden beide Anteile, d. h. die gesamte Erstattung, an den überlebenden Ehepartner auf das Konto überwiesen, das auf  dem Steuerbescheid angegeben ist. Sie müssen nichts unternehmen. Sie müssen dieses Konto jedoch überprüfen und ändern, wenn es geschlossen wurde oder Sie keinen Zugriff darauf haben. Sie können Ihre Kontonummer über MyMinfin für die Anpassung des Kontos ändern.

    Die Schulden des überlebenden Ehepartners und die Schulden des Nachlasses, die wir eintreiben, werden jedoch von diesem Betrag abgezogen.

    Als überlebende Ehegattin bzw. überlebender Ehegatte haben Sie gemäß dem Gesetz mindestens das Nießbrauchrecht an diesem Betrag. Je nach Ihrem Ehevertrag kann es sein, dass Sie auch das volle Eigentum daran besitzen.

    Der Nießbrauch bedeutet, dass Sie als überlebende Ehegattin bzw. überlebender Ehegatte das Recht haben, diesen Betrag zu erhalten, aber auch die Pflicht, ihn zu verwalten. Sie können nicht völlig frei darüber verfügen; die anderen Erben (die Nackteigentümer) behalten ihre Rechte an dem Geld, insbesonders sobald der Nießbrauch endet. Je nach Ihrem Ehevertrag kann es sein, dass Sie auch das volle Eigentum daran besitzen.

    Wichtige Information: Mit dieser Zahlung erfüllen wir unsere gesetzliche Verpflichtung gegenüber dem gesamten Nachlass. Das bedeutet, dass unsere Dienste keine weiteren Zahlungen an mögliche andere Erben (wie z. B. die Nackteigentümer) leisten werden. Gegebenenfalls liegt die Aufteilung des Betrags unter den übrigen Erben in Ihrer Verantwortung als überlebende Ehegattin bzw. überlebender Ehegatte.

    Falls der Nießbrauch umgewandelt oder geändert wurde, bitten wir Sie, uns darüber zu informieren, damit wir unsere Unterlagen korrekt aktualisieren und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß anwenden können.

  • Nur meinen Anteil an der gemeinsamen Steuererstattung im Falle des Todes meines/r gesetzlichen Lebenspartners/in erhalten

    Ihr eigener Anteil wird Ihnen unter eventuellem Abzug Ihrer eigenen Schulden ausgezahlt. Vergewissern Sie sich jedoch, dass Sie für die Erstattung Zugang zu dem Bankkonto haben, das auf dem Steuerbescheid angegeben ist. Sie können Ihre Kontonummer über MyMinfin für die Anpassung Ihres Kontos ändern.

    Bei einer gesetzlichen Lebensgemeinschaft erben Sie nicht automatisch von Ihrem verstorbenen Partner. Dazu muss Ihr Partner ein Testament zu Ihren Gunsten verfasst haben.

    Unsere Dienststellen haben Zugang zu solchen Testamenten, aber Sie können uns eine Kopie davon an das zuständige Team Einnahme schicken, nachdem Sie Ihren Steuerbescheid erhalten haben.

    Wenn kein Testament zu Ihren Gunsten vorliegt, werden die gesetzlichen Erben erstattet.

  • Erhalten Sie meinen Anteil an der Steuerrückerstattung als Erbe/Erbin einer verstorbenen Person

    Unsere Dienste kümmern sich um die Suche nach den Erben und ihren Anteilen am Nachlass.

    Jeder Erbe wird entsprechend seinem Anteil am Nachlass auf sein eigenes Bankkonto ausgezahlt. Die Zahlungen erfolgen vorbehaltlich der Existenz:

    1. Schulden des Erblassers.
    2. Schulden des Erben (jeder für seinen Anteil: Wir rechnen den Anteil eines Erben nicht auf die Schulden eines anderen Erben an).

    Wir werden uns nur in besonderen Fällen an Sie wenden. Sie müssen also nichts tun, außer über die Plattform MyMinfin zu überprüfen, ob wir im Besitz Ihres Bankkontos sind.