Eine Steuererstattung im Falle von Schulden erhalten

Wenn Sie Schulden bei öffentlichen Behörden haben und laut Ihrer Steuerveranlagung Anspruch auf eine Steuerrückzahlung haben, sollten Sie wissen, dass Sie in den meisten Fällen nicht (den gesamten) Betrag zurückerhalten werden. Wir behalten den Teil ein, den Sie benötigen, um Ihre Schulden zu begleichen. Wenn dies auf Ihre Situation zutrifft, werden wir Sie über die entsprechenden Beträge informieren.
  • Sehen Sie, wie wir in den verschiedenen Fällen vorgehen:

  • Rückzahlungsmodalitäten je nach Art der Schulden

    Schulden beim FÖD Finanzen

    Wenn Sie fällige Schulden beim FÖD Finanzen haben, werden diese zuerst von Ihrer Steuererstattung abgezogen.

    Kollektive Schuldenregelung

    Wenn Sie sich in einer kollektiven Schuldenregelung befinden, wird Ihre Steuererstattung direkt an Ihren Schuldenvermittler gezahlt. Dies ermöglicht eine effiziente Verwaltung Ihrer Forderungen und die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen. Für weitere Informationen über die kollektive Schuldenregelung, können Sie gerne die Broschüre des FÖD Wirtschaft konsultieren: "Le règlement collectif de dettes".

    Pfändungen

    Falls ein Gläubiger Ihre Steuerrückzahlung gepfändet hat, kann er uns dazu zwingen, den Betrag einzubehalten. In diesem Fall hat Ihr Gläubiger Sie vorher benachrichtigt. Wir müssen dann den gesamten Betrag Ihrer Rückerstattung dem Gerichtsvollzieher übergeben, der ihn zur Begleichung Ihrer Schulden verwendet. Wenn Sie mehrere Gläubiger haben, wird der Gerichtsvollzieher Ihre Rückzahlung unter Berücksichtigung ihrer Prioritäten verteilen, wobei bestimmte Arten von Schulden, wie Sozialversicherungsbeiträge oder Quellensteuer, zuerst zurückgezahlt werden.

    Abtretungen

    Ähnlich verhält es sich, wenn Sie mit einem Gläubiger vereinbaren, Ihre Steuerrückzahlung abzutreten. In diesem Fall müssen wir den geschuldeten Teil an Ihren Gläubiger aushändigen. Im Falle mehrerer Abtretungen werden wir Ihre Erstattung zunächst auf die Schulden des Gläubigers anwenden, für den wir den Abtretungsantrag zuerst erhalten haben, und dann den verbleibenden Betrag an den nächsten Gläubiger überweisen.

    Nachverfolgung und Widerspruch

    Um eine Übersicht über Ihre Schulden, Abtretungen und Pfändungen einzusehen, können Sie MyMinfin verwenden. Diese Übersicht liefert Ihnen den betreffenden Betrag, spiegelt aber nicht unbedingt den aktuellen Saldo Ihrer Schulden wider. Um diesen Saldo zu erfahren, sollten Sie sich direkt mit Ihrem Gläubiger in Verbindung setzen.

    Falls Sie Ihre Steuererstattung aufgrund einer Abtretung oder Pfändung, die Sie anfechten, nicht erhalten haben, sollten Sie wissen, dass nur der Gläubiger dieses Verfahren aussetzen kann. Daher ist es wichtig, dass Sie sich direkt mit ihm in Verbindung setzen. Ein einfacher Telefonanruf oder eine E-Mail an unsere Dienststellen reicht nicht aus, um einen Einspruch einzulegen.

  • In jedem Fall gilt: Wenn Ihnen nach der Begleichung Ihrer Schulden noch ein Restbetrag aus Ihrer Rückzahlung verbleibt, werden wir diesen an Sie auszahlen.