Erstattung nach einem Widerspruch (Aufschubzinsen)
Es handelt sich um Zinsen, die wir Ihnen auf den Betrag zahlen müssen, den Sie zu Unrecht zu viel bezahlt haben oder den Sie früher hätten zurückerhalten müssen. Sie können Aufschubzinsen für zu viel gezahlte Steuern erhalten.
Wie hoch sind die Aufschubzinsen?
Der Zinssatz kann sich jedes Jahr ändern: Es handelt sich um den für die Verzugszinsen festgelegten Satz abzüglich 2 %. Somit liegt der Zinssatz für Einkünfte, die 2024 erzielt wurden, bei 2 %.
Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?
Sie haben Anspruch auf Aufschubzinsen, wenn Sie Steuern gezahlt haben, die zu viel gefordert wurden und einen bestimmten Betrag übersteigen: Dieser gesetzlich festgelegte Betrag kann sich jedes Jahr ändern.
Für Einkünfte, die 2024 erzielt wurden, berechnen wir beispielsweise nur Aufschubzinsen für Beträge von mindestens 3.000 Euro.
Wie werden die Aufschubzinsen berechnet?
Die Berechnung wird durch die Steuergesetzgebung festgelegt und wird im Rundschreiben vom 7. Januar 2020 näher bestimmt.
Die Aufschubzinsen laufen ab dem Monat nach:
- der Inverzugsetzung oder
- der tatsächlichen Zahlung (wenn das Datum der Zahlung nach der Inverzugsetzung liegt).
Der Monat, in dem die Erstattung erfolgt, wird nicht berücksichtigt.
Wenn eine Inverzugsetzung beispielsweise am 15. März versandt wird und die Erstattung am 20. Juni erfolgt:
- Dann laufen die Zinsen ab dem 1. April.
- Sie werden nur für die Monate April und Mai geschuldet (der Monat Juni wird nicht berücksichtigt).
Wie kann ich Aufschubzinsen beantragen?
Senden Sie dem FÖD Finanzen eine schriftliche Inverzugsetzung. Die Postadresse finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid zur Steuer der natürlichen Personen.
Die Inverzugsetzung kann verschiedene Formen annehmen:
- ein einfaches Widerspruchschreiben,
- eine Beschwerdeschrift,
- eine Ladung vor Gericht.