Einen Mietvertrag registrieren
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Registrierung
Sie können Ihren Mietvertrag schnell und einfach online über MyMinfin registrieren lassen.
Es ist sogar möglich, den Mietvertrag eines Familienmitglieds oder Freundes zu registrieren, auch wenn Sie nicht direkt von dem Vertrag betroffen sind.
- Melden Sie sich bei MyMinfin an.
- Klicken Sie auf der Startseite im Feld „Meine Wohnung und meine unbeweglichen Güter“ auf „Einen Mietvertrag registrieren lassen (MyRent)“.
- Klicken Sie links im Menü auf „Mietverträge“ und dann auf „Ihren Vertrag einreichen (Déposer votre contrat)“.
- Füllen Sie die verpflichtenden Angaben aus.
- Fügen Sie eine Kopie des Mietvertrags im PDF-Format bei. Diese kann auch digital unterzeichnet sein, allerdings mit der eID.
- Senden Sie Ihren Antrag.
Sie erhalten dann eine Empfangsbestätigung. Dies bedeutet aber nicht, dass Ihr Antrag bereits bearbeitet wurde. Wir tragen die wichtigsten Daten aus dem Mietvertrag in ein amtliches Register ein. Sobald wir Ihren Antrag bearbeitet haben, erhalten Sie einen Nachweis über die Registrierung, den sogenannten Registrierungsbericht. Oft erhalten Sie die Empfangsbestätigung und den Registrierungsbericht gleichzeitig.
Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, werden wir Sie um weitere Informationen bitten oder Ihren Antrag ablehnen.
Können Sie Ihren Mietvertrag nicht online über MyMinfin einreichen? Sie können Ihren Mietvertrag auch per Post registrieren lassen.
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Was tun, wenn Sie beim Hochladen Ihrer PDF eine Fehlermeldung erhalten?
Haben Sie diese Fehlermeldung erhalten?
Die Firewall des FÖD Finanzen blockiert die Übertragung, da etwas in ihrer PDF verdächtig erscheint.
Höchstwahrscheinlich ist Ihre Datei entweder leicht beschädigt oder enthält möglicherweise einen unangenehmen Virus. Das Einzige, was Sie jetzt tun müssen, ist, die PDF erneut zu scannen. Verwenden Sie dazu einen Computer, der gut mit einem Antivirenprogramm geschützt ist. Beginnen Sie dann Ihre Registrierung in MyRent von vorn und versuchen Sie erneut, die Datei hochzuladen.
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Wie kann ich eine Kopie eines Mietvertrags oder Ortsbefunds oder einen Nachweis über die Registrierung erhalten?
Kopie eines Mietvertrags oder Ortsbefunds
Haben Sie das Originaldokument verloren? Kein Problem: Mit einer Kopie eines Mietvertrags oder Ortsbefunds können Sie immer noch nachweisen, was festgelegt wurde.
Zudem können Sie diese in MyMinfin einfach und kostenlos selbst einsehen und herunterladen:
- registrierte Mietverträge über die Registerkarte „Meine Wohnung“ > „Meine Mietverträge verwalten“
- registrierte Ortsbefunde (und Mietverträge) über die Registerkarte „Meine Dokumente“ und den Filter „Unterzeichneter Mietvertrag und Ortsbefund“
Nachweis über die Registrierung
Benötigen Sie einen Nachweis über die Registrierung (einen sogenannten Registrierungsbericht)? Oder sind Sie unsicher, ob ein Mietvertrag oder ein Ortsbefund jemals bei uns registriert wurde? Das können Sie herausfinden, indem Sie einen sogenannten Registrierungsbericht beantragen. Finden wir den Mietvertrag oder den Ortsbefund in unseren Registern? Dann bestätigen wir dies und Sie erhalten einen Registrierungsbericht. Finden wir nichts? Dann erhalten Sie diesbezüglich eine offizielle Erklärung. Das ist sehr nützlich, wenn Sie darüber Gewissheit haben möchten.
Achtung: Der Antrag ist immer kostenpflichtig, auch wenn wir keine Dokumente finden.
1. Füllen Sie das Antragsformular aus.
Laden Sie das Antragsformular herunter und füllen Sie es vollständig aus.
Machen Sie deutlich, wer Sie sind, und fügen Sie die nötigen Belege bei:
- Unmittelbar betroffene Partei: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei (nur wenn Sie das Formular von Hand unterzeichnen oder per Post einreichen).
- Berechtigter einer unmittelbar betroffenen Partei: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises (nur wenn Sie das Formular von Hand unterzeichnen oder per Post einreichen) und einen Nachweis Ihrer Eigenschaft als Berechtigter (Heiratsbuch, Geburtsurkunde, Erbschein oder -urkunde, notarielle Urkunde, usw.) bei.
- Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter einer unmittelbar betroffenen Partei: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Unterzeichners sowie einen Nachweis Ihrer Vollmacht bei.
- Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter eines Berechtigten einer unmittelbar betroffenen Partei: Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Berechtigten, einen Nachweis seiner Eigenschaft als Berechtigter (Heiratsbuch, Geburtsurkunde, Erbschein oder -urkunde usw.) sowie einen Nachweis Ihrer Vollmacht bei.
- Dritter (ermächtigt durch den Friedensrichter): Fügen Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises bei (wenn Sie das Formular von Hand unterzeichnen oder per Post einreichen). Fügen Sie auch den Beschluss des Friedensrichters bei, aus dem hervorgeht, dass Sie die Kopie bzw. den Auszug erhalten dürfen.
2. Reichen Sie Ihren Antrag ein.
Dies kann schnell und einfach online über MyMinfin erfolgen.
Speichern Sie das Formular einschließlich eventueller Anlagen als eine einzige PDF-Datei ab und unterzeichnen Sie es mit Ihrem elektronischen Personalausweis.
Melden Sie sich bei MyMinfin.be an und reichen Sie das PDF-Formular ein unter „Meine Interaktionen“ > „Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten“ > „Ich habe keinen Dienstcode“. Wählen Sie dann aus der Liste die Dokumentenart „Antrag auf eine Kopie eines Dokuments oder eine Recherche“.
Können Sie Ihr Antragsformular nicht online über MyMinfin einreichen? Kein Problem, Sie können es auch per Post senden. Füllen Sie das Formular aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie es zusammen mit eventuellen Anlagen. Suchen Sie in unserem Dienststellenleitfaden nach den Kontaktdaten des zuständigen Dienstes. Geben Sie einfach den Namen oder die Postleitzahl der Gemeinde ein, in der sich das unbewegliche Gut befindet.
3. Bezahlen Sie die Gebühr.
Wir senden Ihnen ein Überweisungsformular mit dem zu zahlenden Betrag von:
- 5 Euro für eine Kopie eines Nachweises über die Registrierung (oder eines Registrierungsberichtes)
- 10 Euro für eine Kopie des Mietvertrags oder des Ortsbefunds selbst
Sie erhalten dieses Formular über die eBox (MyMinfin) oder per Post.
4. Wir bearbeiten Ihren Antrag und senden Ihnen die Kopie erst, nachdem Sie bezahlt haben.
Nach der Zahlung erhalten Sie die Kopie innerhalb von 30 Kalendertagen.
Wir können Ihnen den Betrag nicht erstatten, auch dann nicht, wenn wir bei unserer Recherche keine registrierte Urkunde finden.
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Der Vermieter muss auch den Ortsbefund registrieren lassen.
Die Registrierung ist kostenlos, wenn das Gebäude nur zu Wohnzwecken genutzt wird:
- Legen Sie den Ortsbefund gleichzeitig mit dem Mietvertrag vor.
- Oder legen Sie den Ortsbefund später vor, aber zusammen mit dem Original oder einer Kopie des bereits kostenlos registrierten Mietvertrags oder mit einer Mitteilung, dass der Mietvertrag bereits kostenlos registriert wurde.
Wenn Sie einen Ortsbefund registrieren lassen für einen Mietvertrag, der nicht nur die Nutzung zu Wohnzwecken betrifft, dann müssen Sie eine Registrierungsgebühr von 50 Euro zahlen.
Die verpflichtenden Anlagen zu einem Mietvertrag brauchen Sie nicht zu registrieren.
Wenn Sie diese jedoch gemeinsam mit dem Mietvertrag einreichen, gelten die folgenden Regeln:
- Die Anlagen über die Mindestqualitätssicherungsnormen registrieren wir kostenlos, auch wenn im Vertrag nicht darauf verwiesen wird. In Flandern ist diese Anlage übrigens nicht mehr verpflichtend. Es handelt sich um die Kopie des Königlichen Erlasses vom 8. Juli 1997 und die Anlage des Königlichen Erlasses vom 4. Mai 2007.
- Andere Anlagen, wie den Energieausweis, registrieren wir kostenlos, sofern sie im Mietvertrag erwähnt werden.
Verpflichtungen
Der Vermieter muss den Mietvertrag registrieren lassen.
Auch der Mieter kann den Mietvertrag registrieren lassen, wenn das gemietete unbewegliche Gut nur zu Wohnzwecken genutzt wird, aber er ist nicht gesetzlich dazu verpflichtet.
Außerdem besteht manchmal keine Verpflichtung, einen schriftlichen Mietvertrag aufzusetzen, wie im Falle eines Studentenzimmers oder einer Zweitwohnung. Wenn also kein schriftlicher Mietvertrag aufgesetzt wurde, brauchen Sie natürlich auch keinen Mietvertrag registrieren zu lassen.
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Was muss unbedingt in meinem Mietvertrag stehen?
Ein Mietvertrag muss eine Reihe von Pflichtangaben enthalten. Ohne diese Angaben können wir den Vertrag nicht registrieren.
Die Parteien
Der Mietvertrag muss die persönlichen Angaben des/der Mieter(s) und des/der Vermieter(s) enthalten:
- Vornamen
- Nachname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
- Adresse
Handelt es sich um ein juristische Person? Dann muss der Vertrag folgende Angaben enthalten:
- Unternehmensnummer
- Gesellschaftsname
- Adresse des Gesellschaftssitzes
Hat das Unternehmen noch keine Unternehmensnummer? Dann ist die Adresse des Gesellschaftssitzes erforderlich, zusammen mit einem Nachweis für das Ausstehen der Zuteilung der Unternehmensnummer in der Urkunde oder in einer zusätzlichen Erklärung am Ende der Urkunde.
Das gemietete Gut
Der Mietvertrag muss folgende Angaben enthalten:
- vollständige Adresse
- Beschreibung aller Räume und Teile des Gutes, die Gegenstand des Mietvertrags sind
- vorzugsweise auch die Katasterangaben
Die vereinbarte Miete
Der Mietvertrag muss eindeutig folgende Angaben über das Mietverhältnis enthalten:
- Datum, an dem das Mietverhältnis beginnt (Tag, Monat, Jahr)
- Vertragsdauer (vorzugsweise mit Anfangs- und Enddatum)
- Mietpreis (Miete und Nebenkosten)
Die Unterzeichnung
Schließlich muss der Vertrag Folgendes enthalten:
- Datum der Vertragsunterzeichnung (Tag, Monat, Jahr)
- Unterschrift(en) des/der Mieter(s)
- Unterschrift(en) des/der Vermieter(s)
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Je nach Situation muss dies innerhalb von zwei oder vier Monaten nach der Unterzeichnung des Mietvertrags geschehen.
Wenn Sie beispielsweise ein Haus oder ein Appartement vermieten, das nur zu Wohnzwecken genutzt wird, dann müssen Sie den Mietvertrag innerhalb von zwei Monaten nach der Unterzeichnung registrieren lassen.
Alle anderen Mietverträge müssen Sie innerhalb von vier Monaten nach der Unterzeichnung registrieren lassen. Dies gilt zum Beispiel für:
- ein Haus mit einem Geschäft oder einem Büro für berufliche Zwecke,
- ein Geschäftsgebäude,
- ein Betriebsgebäude,
- ein Grundstück,
- ein Parkplatz.
Fällt der letzte Tag der Frist auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist zu Ihren Gunsten auf den nächsten Werktag.
Zum Beispiel: Wenn Sie am 1. Februar 2024 einen Mietvertrag für ein Geschäftsgebäude unterzeichnen, wäre die Frist für die Registrierung im Prinzip der 1. Juni 2024. Da dies aber ein Samstag ist, wird die Frist bis Montag, den 3. Juni 2024, verlängert.
Auch die Gebühren hängen von der Situation ab.
Die Registrierung eines Mietvertrags ist kostenlos, wenn es sich um ein Haus oder ein Appartement handelt, das nur zu Wohnzwecken genutzt wird.
Die Registrierung einer anderen Art von Mietvertrag (z. B. für ein Geschäftsgebäude oder einen Parkplatz) ist gebührenpflichtig. Sie müssen Registrierungsgebühren in Höhe von 0,2 % des Gesamtbetrags des Mietpreises und der dem Mieter auferlegten Kosten für die Dauer des Mietvertrags zahlen (mindestens 50 Euro).
Achten Sie darauf, dass Sie die Registrierungsgebühren rechtzeitig bezahlen, d. h. innerhalb der viermonatigen Frist, um Geldbußen zu vermeiden.
Zum Beispiel: Sie registrieren einen dreijährigen Mietvertrag mit einem Mietpreis von 900 Euro pro Monat und 100 Euro Nebenkosten pro Monat:
- Der Gesamtbetrag, auf dessen Grundlage wir die Registrierungsgebühren berechnen, beträgt 36.000 Euro (36 Monate x 900 Euro + 36 Monate x 100 Euro).
- Sie müssen also 72 Euro Registrierungsgebühren zahlen (36.000 Euro x 0,2 %).
Ausnahme: Wenn Sie ein Gebäude vermieten, das zum Teil zu Wohnzwecken und zum Teil für andere Zwecke genutzt wird (z. B. ein Geschäft oder Büro), hängen die Gebühren von der Anzahl der von Ihnen abgeschlossenen Mietverträge ab:
- Bei einem Mietvertrag für das gesamte Gebäude müssen Sie Registrierungsgebühren für beide Teile zahlen.
- Bei zwei getrennten Mietverträgen (einem für Wohnzwecke und einem für die anderen Zwecke) registrieren wir den Mietvertrag für die Wohnzwecke kostenlos und Sie müssen nur die Registrierungsgebühren für den Mietvertrag für die anderen Zwecke zahlen.
Gesetzlicher Schutz
Die Registrierung des Mietvertrags hat sowohl für den Mieter als auch für den Vermieter Vorteile. Sobald der Mietvertrag registriert ist, ist er für alle verbindlich. Selbst diejenigen, die den Vertrag nicht unterzeichnet haben, müssen ihn einhalten.
Über MyMinfin können Sie selbst online überprüfen, ob Ihr Mietvertrag registriert ist.
Schutz des Mieters
Wenn Sie eine Wohnung mieten und der Vermieter das Gebäude verkaufen will, muss der neue Eigentümer den registrierten Mietvertrag einhalten. Der neue Eigentümer kann Sie also nicht einfach aus Ihrer Wohnung vertreiben.
Schutz des Vermieters (oder Eigentümers)
Wenn Sie eine Wohnung mit einem registrierten Mietvertrag für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren vermieten, muss der Mieter eine Kündigungsfrist einhalten, um diesen Mietvertrag zu beenden. Dies bietet dem Vermieter ein gewisses Maß an Stabilität und Schutz.
Auch wenn Sie ein Gebäude vermieten, das sowohl zu Wohnzwecken als auch für andere Zwecke genutzt wird (z. B. ein Geschäft oder ein Büro), ist es wichtig, den Mietvertrag zu registrieren. Auf diese Weise werden die Einkommensteuern für die beiden Teile des Gebäudes getrennt berechnet und besteuert. Wird der Vertrag nicht registriert, sind die gesamten Nettomieteinkünfte steuerpflichtig.