-
Renovieren - MwSt.-Satz
Wenn Sie Ihre Wohnung renovieren, kann unter bestimmten Bedingungen ein MwSt.-Satz von 6 % auf die Arbeiten angewandt werden.
-
Änderung des Mehrwertsteuersatzes für mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen
Der ermäßigte MwSt.-Satz von 6 % gilt nicht mehr für Heizungsanlagen, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden.