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Regelung ab dem 1. Juli 2025
Seit dem1. Juli 2025 gilt eine neue dauerhafte Regelung in Sachen Abbruch und Wiederaufbau.
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Dauerhafte Maßnahme (seit dem 1. Januar 2024)
Es wurde eine neue dauerhafte Regelung in Sachen Abbruch und Wiederaufbau eingeführt, die zwei unterschiedliche Fälle umfasst.
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Verlängerung der dauerhaften Maßnahme (seit dem 1. Januar 2024)
Die dauerhafte Regelung in Sachen Abbruch und Wiederaufbau wurde am 1. Juni 2024 verdeutlicht und ausgeweitet.
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Übergangsmaßnahmen für Projekte, die vor dem 1. Januar 2024 auf den Weg gebracht wurden
Für Abbruch- und Wiederaufbauprojekte, die vor dem 1. Januar 2024 auf den Weg gebracht wurden, gelten Übergangsmaßnahmen.