Dienstleistungsschecks oder LBA-Schecks
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Funktionsweise, Beträge und Vorteile
Dienstleistungsschecks
- Sie wohnen in der Wallonischen Region
Sie geben die Anzahl der gekauften Schecks unter Code 3366/4366 an. - Sie wohnen in der Region Brüssel-Hauptstadt
Sie geben den Gesamtbetrag der Schecks unter Code 3364/4364 an. - Sie wohnen in der Flämischen Region
Für ab dem 1. Januar 2025 erworbene Dienstleistungschecks gibt es keine Steuerermäßigung mehr in der Flämischen Region.
LBA-Schecks
- Sie wohnen in der Wallonischen Region (LBA-Schecks)
Sie geben den Gesamtbetrag der Schecks unter Code 3365/4365 an. - Sie wohnen in der Region Brüssel-Hauptstadt (LBA-Schecks)
Sie geben den Gesamtbetrag der Schecks unter Code 3365/4365 an. - Sie wohnen in der Flämischen Region (Schecks für Arbeit im Nahbereich)
Für ab dem 1. Januar 2025 erworbene Schecks für Arbeit im Nahbereich gibt es keine Steuerermäßigung mehr in der Flämischen Region.
- Sie wohnen in der Wallonischen Region
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Erklärung
Jedes Jahr im MärzIm Frühjahr erhalten Sie eine Bescheinigung, in der die Dienstleistungsschecks oder LBA-Schecks aufgeführt sind, die Sie im letzten Jahr bezahlt haben. Sie müssen diese Bescheinigung nicht Ihrer Steuererklärung beifügen. Bewahren Sie sie für eventuelle Nachfragen auf.
Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, sind die Angaben zu Ihren Dienstleistungsschecks und/oder LBA-Schecks vorausgefüllt. Bitte überprüfen Sie diese Angaben und ändern Sie sie gegebenenfalls.
Wenn Sie Ihre Erklärung online einreichen, sind die Angaben zu Ihren Dienstleistungsschecks und/oder LBA-Schecks vorausgefüllt. Bitte überprüfen Sie diese Angaben und ändern Sie sie gegebenenfalls.
Wenn Sie Ihre Erklärung auf Papier einreichen, tragen Sie die Angaben zu Ihren Dienstleistungsschecks und/oder LBA-Schecks in Rahmen X, I Ihrer Steuererklärung ein. Die einzutragenden Angaben finden Sie auf Ihrer Bescheinigung.
Für die Ausgaben, die für die Steuerermäßigung in Betracht kommen, gilt ein Höchstbetrag. Dieser Höchstbetrag beträgt:
- 1.890 Euro (Einkommensjahr 2026, Steuerjahr 2027)
- 1.850 Euro (Einkommensjahr 2025, Steuerjahr 2026)
für Dienstleistungsschecks oder LBA-Schecks zusammen. Er gilt pro Steuerpflichtigen. Beim Ausfüllen Ihrer Steuererklärung müssen Sie diesen Höchstbetrag nicht berücksichtigen. Das Berechnungsprogramm berücksichtigt diesen automatisch.
Damit Sie in den Genuss der Steuerermäßigung kommen können, müssen die Schecks auf Ihren Namen ausgestellt sein. Sind Sie sind verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend? Sie und Ihr Partner haben Anspruch auf die Steuerermäßigung für die DienstleistungssSchecks, die Sie jeweils in Ihrem eigenen Namen erworben haben und die auf Ihrer eigenen Bescheinigung aufgeführt sind. (Sie müssen also beide als Nutzer von Dienstleistungsdieser Sschecks eingetragen sein).
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Steuervorteil, wenn ich keine oder niedrige Einkünfte habe
Die Steuerermäßigung für Zahlungen für Leistungen im Rahmen der lokalen Beschäftigungsagenturen (LBA-Schecks) gilt für die von Ihnen geschuldeten Steuern.
- Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist, haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung.
- Wenn Ihr Steuerbetrag unter dem Betrag Ihrer Ermäßigung liegt, haben Sie nur Anrecht auf eine Ermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist.
Sie können Ihren Steuerbetrag auf Ihrem Steuerbescheid finden, in der Rubrik „Berechnung der Steuer“, in der Zeile „Steuergrundbetrag“.
Die Steuerermäßigung für Zahlungen für Leistungen, die Sie mit Dienstleistungsschecks bezahlt haben, kann in bestimmten Fällen in eine erstattungsfähige Steuergutschrift umgewandelt werden.
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Umzug in eine andere Region
Die Regeln für die Steuerermäßigung hängen von der Region ab, in der Sie am 1. Januar des Steuerjahreslaufenden Jahres wohnen.
In der Flämischen Region wird die Steuerermäßigung für Dienstleistungsschecks und Schecks für Arbeit im Nahbereich, die ab dem 1. Januar 2025 gekauft wurden, abgeschafft. Wenn Sie umgezogen sind und am 1. Januar 2026 Ihren Wohnsitz in der Flämischen Region haben, wird keine Steuerermäßigung gewährt.
Wenn Sie jedoch am 1. Januar 2026 Ihren Wohnsitz in der Wallonischen Region oder der Region Brüssel-Hauptstadt haben, können Sie dennoch die Steuerermäßigung für Dienstleistungsschecks in Anspruch nehmen, die Sie 2025 erworben haben, als Sie Ihren Wohnsitz in der Flämischen Region hatten.
In einer solchen Situation, insbesondere wenn der Umzug in eine andere Region am Jahresende stattgefunden hat, ist es möglich, dass Sie keine Steuerbescheinigung erhalten haben. In diesem Fall müssen Sie Ihre Steuererklärung selbst ausfüllen oder Ihren Vorschlag der vereinfachten Erklärung selbst berichtigen. Sie können der Verwaltung andere Beweismittel zur Verfügung stellen (z. B. die für die Ausstellung der Dienstleistungsschecks verantwortliche Stelle kontaktieren, um eine Kaufrechnung zu erhalten).
Beispiele
Im vergangenen JahrPeter wohnte Pierre 2025 in Lüttich und kaufte mehrere Dienstleistungsschecks. Im Dezember 2025 zog er um und wohnt nun innach Brüssel. Für die Dienstleistungsschecks, die er in seiner Steuererklärung 2026 (Einkünfte des Jahres 2025) angibt, So giltgelten die Regeln für die Region Brüssel-Hauptstadt, geltende Regel für die Dienstleistungsschecks, die er in diesem Jahr in seiner Steuererklärung angibtda er am 1. Januar 2026 in Brüssel wohnte.
Marie wohnte zuvor 2025 in Namur und hat im vergangenen Jahr ebenfallsdort mehrere Dienstleistungsschecks erworben. Sie zog am 15. Januar diesen Jahres 2026 nach Brüssel. Für die Dienstleistungsschecks, die in ihrer Steuererklärung 2026 (Einkünfte des Jahres 2025) angegeben werden, gelten die Regeln So gilt hier die für die Wallonische Region geltende Regel für die Dienstleistungsschecks, die sie in diesem Jahr in ihrer Steuererklärung angibt, da Marie am 1. Januar 2026 in Namur wohnte.
Julia wohnte 2025 in Namur und hat dort mehrere LBA-Schecks erworben. Im September 2025 zog sie nach Antwerpen, wo sie mehrere Schecks für Arbeit im Nahbereich erworben hat. Für Ihre Steuererklärung 2026 (Einkünfte des Jahres 2025) gelten die Regeln der Flämischen Region, da Julia am 1. Januar 2026 in Antwerpen (Flämische Region) wohnte. Die Steuerermäßigung wird für Schecks für Arbeit im Nahbereich, die ab dem 1. Januar 2025 gekauft wurden, in der Flämischen Region abgeschafft. Für die erworbenen LBA-Schecks kann sie keine Steuerermäßigung erhalten.
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Keine Steuerermäßigung für die berufliche Nutzung
Sie dürfen einzig und allein Schecks, die für private Tätigkeiten genutzt werden, in Ihrer Steuererklärung unter den entsprechenden Codes für die Steuerermäßigung angeben.
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Keine Steuerermäßigung für Dienstleistungsschecks für „Mutterschaftshilfe“
Für Dienstleistungsschecks, die Selbstständigen kostenlos für Mutterschaftshilfe gewährt werden, besteht kein Anspruch auf Steuerermäßigung.