Ich bin geschieden oder mein gesetzliches Zusammenwohnen ist offiziell beendet

  • Die Beendigung des gesetzlichen Zusammenwohnens erfolgt auf gemeinsamen Antrag oder auf einseitigen Antrag beim Standesbeamten.

    Sie sollten immer das Datum berücksichtigen, an dem die Beendigung in das Personenstandsregister eingetragen wurde.

    Bei einer Ehescheidung wird die zivile Ehe beendet. Diese Ehescheidung wird immer vom Gericht ausgesprochen oder bestätigt.

    Sie sollten immer das Datum berücksichtigen, an dem die Ehescheidung in das Personenstandsregister eingetragen wurde, und nicht das Datum des Gerichtsurteils.

  • Wie reiche ich meine Steuererklärung ein, wenn ich meinen Vertrag über das gesetzliche Zusammenwohnen beendet habe oder geschieden bin?

    • Im Jahr 2025 oder früher habe ich mich scheiden lassen oder mein gesetzliches Zusammenwohnen beendet. Seitdem lebe ich allein.

      • Sie reichen für das Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026) jeweils eine eigene Erklärung ein.
      • Sie geben in Ihrer Erklärung den Code 1001 an (in Rahmen II, A, 1).
      • Sie werden getrennt veranlagt. Wir erstellen zwei getrennte Veranlagungen.
    • Im Jahr 2025 habe ich mich scheiden lassen oder mein gesetzliches Zusammenwohnen beendet. Später, aber noch im selben Jahr, wohne ich gesetzlich mit meinem neuen Partner zusammen.

      • Sie reichen für das Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026) jeweils eine eigene Erklärung ein.
      • Sie geben in Ihrer Erklärung den Code 1002 und 1003 an (in Rahmen II, A, 1). Wenn dies auf Sie zutrifft, können Sie auch Code 1004 angeben: Sie dürfen dies nur tun, wenn die Nettoexistenzmittel Ihres (Ex-)Partners nicht mehr betragen haben als:
        • 4.100 Euro (Einkommensjahr 2025, Steuerjahr 2026),
        • 4.200 Euro (Einkommensjahr 2026, Steuerjahr 2027),
      • Sie werden getrennt veranlagt. Wir erstellen zwei getrennte Veranlagungen
    • Im Jahr 2025 habe ich mich scheiden lassen oder mein gesetzliches Zusammenwohnen beendet. Später im Jahr 2025 wohne ich tatsächlich mit meinem neuen Partner zusammen.

      • Sie reichen für das Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026) jeweils eine eigene Erklärung ein.
      • Sie geben in Ihrer Erklärung den Code 1001 an (in Rahmen II, A, 1).
      • Sie werden getrennt veranlagt. Wir erstellen zwei getrennte Veranlagungen.