Ehescheidung und tatsächliche Trennung

Sind Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend und trennen sich? Sind Sie gerade geschieden oder tatsächlich getrennt oder haben Sie Ihr gesetzliches Zusammenwohnen beendet und wissen nicht, wie Sie Ihre Steuererklärung einreichen sollen? Es hängt von Ihrer konkreten Situation ab, ob Sie eine gemeinsame oder getrennte Erklärung einreichen müssen und ob Sie gemeinsam veranlagt werden oder nicht.

Ihre Situation am 1. Januar ist ausschlaggebend dafür, wie Sie Ihre Steuererklärung für Ihre Einkünfte aus dem Vorjahr einreichen müssen und wie Sie veranlagt werden. Für Ihre Einkünfte von 2024 (Steuerjahr 2025) ist also Ihre Situation am 1. Januar 2025 entscheidend.

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