Steuerbescheid zur Steuer der Gebietsfremden (Steuerberechnung)

Nachdem wir Ihre Erklärung erhalten und bearbeitet haben, berechnen wir Ihre Steuern. Danach erhalten Sie einen „Steuerbescheid“. Darin steht der Betrag, den Sie zahlen müssen oder der Ihnen erstattet wird. Wir versenden die Steuerbescheide zwischen Januar und Anfang Juli des Folgejahres. Ein genaues Datum können wir nicht nennen.

Sie erhalten einen sogenannten Steuerbescheid infolge der Einreichung Ihrer Erklärung oder einer Veranlagung von Amts wegen.

Erhalt Ihres Steuerbescheids

Wann?

Ihren Steuerbescheid erhalten Sie per Post einige Monate nach Einreichung Ihrer Erklärung, und zwar zwischen Januar und Anfang Juli (wenn Sie Ihre Erklärung rechtzeitig eingereicht haben).

Ein genaues Datum können wir Ihnen nicht nennen. Aus diesem Grund brauchen Sie uns vor Juli auch nicht zu kontaktieren, wenn Sie Ihren Steuerbescheid noch nicht erhalten haben.

Wie?

Wir senden Ihnen Ihren Steuerbescheid unmittelbar per Post zu und dieser ist auch online über MyMinfin verfügbar. Für die Anmeldung in MyMinfin benötigen Sie einen digitalen Schlüssel. Ihr Steuerbescheid wird niemals per E-Mail versendet.

Wenn Sie Ihre Erklärung von einem Buchprüfer haben ausfüllen lassen, verfügt auch dieser (über MyMinfin) über einen Online-Zugang zu Ihrem Steuerbescheid (unter der Voraussetzung, dass dieser eine gültige Vollmacht besitzt).

Sprache

Ihnen Ihren Steuerbescheid in einer anderen Sprache zuzusenden ist nicht möglich. Wenn Sie nicht in Belgien wohnen, können Sie die Sprache für künftige Mitteilungen und Dokumente wohl anpassen. Wenden Sie sich dazu an den für Sie zuständigen Dienst.

Ihren Steuerbescheid verstehen

Unterschied im Vergleich zum vorherigen Jahr

Manchmal müssen Sie mehr zahlen oder Ihnen wird mehr erstattet als im vorherigen Jahr. Um den Grund dafür herauszufinden, können Sie die Angaben der zwei betroffenen Erklärungen miteinander vergleichen.

Unterschied im Vergleich zur vorläufigen Berechnung

Wenn Sie Ihre Erklärung online über MyMinfin einreichen, erhalten Sie immer eine vorläufige Berechnung Ihrer Steuer. Die endgültige Berechnung erfolgt, wenn Ihre Erklärung bearbeitet wird, also einige Wochen oder Monate später. Es kann vorkommen, dass bestimmte Informationen zum Zeitpunkt der vorläufigen Berechnung noch nicht bekannt sind. Der Steuerbetrag ist in der endgültigen Berechnung dann ein anderer.

Der Betrag, der in Ihrem Steuerbescheid angegeben ist, ist der einzige, den Sie berücksichtigen müssen.

Steuerfreibetrag

Um den Steuerfreibetrag und die Ermäßigung für Kinder zu Lasten beanspruchen zu können, müssen Ihre belgischen steuerpflichtigen Berufseinkünfte mindestens 75 % Ihrer gesamten weltweiten Einkünfte ausmachen.

Wenn dies der Fall ist, müssen die folgenden Rubriken in der Erklärung korrekt ausgefüllt sein:

Wenn Sie in den Niederlanden, Luxemburg oder Frankreich wohnen, können Sie möglicherweise auch einen Teil des Steuerfreibetrags beanspruchen.

Fehler melden oder Widerspruch einlegen

Wenden Sie sich bei einfachen Fehlern oder Unterlassungen umgehend an Ihren zuständigen Dienst (die Kontaktdaten finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid).

Bei Bedarf können Sie bei grundsätzlicheren Beanstandungen einen begründeten Widerspruch einlegen. Sie können innerhalb eines Jahres nach dem Versenden des Steuerbescheids Widerspruch einlegen. Sie können dies selbst online über MyMinfin tun. Alle Informationen dazu finden Sie auf Ihrem Steuerbescheid unter der Rubrik „Was kann ich tun, wenn ich mit der Besteuerung nicht einverstanden bin?“ und auf unserer Website.

Internationale Doppelbesteuerung

Wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht in zwei Ländern auf dieselben Einkünfte besteuert wurden, können Sie die Einleitung eines Verständigungsverfahrens beantragen. Für nähere praktische Informationen zu diesem Verfahren in Ihrem Land können Sie das Länderprofil auf der Website der OECD und das Rundschreiben 2018/C/27 zurate ziehen.

Steuerfreibetrag

Wenn Sie den Steuerfreibetrag oder die Ermäßigung für Kinder zu Lasten nicht beansprucht haben, da Ihre Erklärung nicht korrekt ausgefüllt war, können Sie den für Sie zuständigen Dienst kontaktieren. Fügen Sie Ihrem Antrag bitte Folgendes bei:

  • eine Bescheinigung über die Haushaltszusammensetzung,
  • eine Geburtsurkunde der Kinder zu Lasten,
  • einen ausländischen Steuerbescheid.

Anschließend werden wir Ihre Situation überprüfen. Wenn Sie die Bedingungen erfüllen, werden wir Ihre Steuer neu berechnen und die Ermäßigung berücksichtigen.

Ihre Kontonummer ändern

Wie können Sie uns Ihre neue Kontonummer mitteilen?