Ich beziehe eine belgische Pension und wohne in Bulgarien
Erfahren Sie im Folgenden, wie Sie Ihre Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden ausfüllen.
Ich habe eine Pension im Privatsektor (als Lohnempfänger oder Selbstständiger) oder aufgrund einer Tätigkeit bei einem öffentlichen Unternehmen (= gewinnorientierte öffentliche Einrichtung) aufgebaut
In Belgien müssen Sie keine Steuer auf Ihre belgische Pension zahlen.
Füllen Sie Folgendes aus:
- Rahmen I (Ihre Angaben)
- Rahmen III (Ihre Situation)
- Rahmen XIV (Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft), A, 1, a (Pensionen)
Sie müssen Rahmen VI nicht ausfüllen.
Weitere informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre
Ich habe eine Pension im öffentlichen Sektor (als ehemaliger statutarischer oder vertraglich angestellter Beamter), jedoch nicht bei einem öffentlichen Unternehmen aufgebaut
Ihre Pension ist in Belgien steuerpflichtig.
Füllen Sie Folgendes aus:
- Rahmen I (Ihre Angaben)
- Rahmen III (Ihre Situation)
- Rahmen VI (Pensionen)
- Rahmen XIII (Einkünfte ausländischer Herkunft): Geben Sie die eventuellen Einkünfte an, die nicht belgischer Herkunft sind.
Weitere informationen finden Sie in der Erläuterungsbroschüre