Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
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Fristen
- Zwischen Mitte September 2025 und Anfang Oktober 2025: Sie erhalten Ihre Steuererklärung per Post.
- Zwischen dem 04. September 2025 und dem 21. November 2025: Sie müssen Ihre Steuererklärung für die Steuer der Nichtansässigen einreichen.
- Sie können Ihre Steuererklärung für die Steuer der Nichtansässigen für das Einkommen 2024 (Steuerjahr 2025) bereits jetzt online einreichen.
- Möchten Sie Ihre Steuererklärung von einem unserer Mitarbeiter ausfüllen lassen? Dann vereinbaren Sie bitte einen Termin vor dem 17. Oktober 2025.
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Ich werde meine Erklärung nicht rechtzeitig einreichen können. Kann ich eine zusätzliche Frist beantragen?
Sie können keine Fristverlängerung für die Abgabe Ihrer Steuererklärung zur Steuer der Nichtansässigen erhalten. Es ist zwecklos, uns diesbezüglich zu kontaktieren.
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Was passiert, wenn ich meine Erklärung verspätet oder gar nicht einreiche?
Reichen Sie Ihre Erklärung so schnell wie möglich ein. Die Personen, die ihre Erklärung verspätet (oder gar nicht) einreichen, riskieren eine Geldbuße und/oder einen Steuerzuschlag. Wir berücksichtigen jedoch die Umstände jedes einzelnen Falls.
Zudem können wir auf das Verfahren der „Veranlagung von Amts wegen“ zurückgreifen. Das bedeutet, dass wir den Betrag Ihrer Steuer auf der Grundlage unserer Informationen festlegen und dass Sie den genauen Betrag Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte nachweisen müssen. -
Kann ich noch die Steuererklärung für ein früheres Jahr einreichen?
Sie können weiterhin eine Steuererklärung für das Einkommen 2023 (Steuerjahr 2024) und für das Einkommen 2022 (Steuerjahr 2023) einreichen. Am besten machen Sie dies online über MyMinfin. Wenn Sie eine Erklärung in Papierform wünschen, wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Dienst.
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Erhalt einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Sie erhalten Ihre Steuererklärung zwischen Mitte September 2025 und Anfang Oktober 2025 per Post.
Wenn Sie die Papierversion der Erklärung verwenden möchten und diese nach Ablauf dieser Frist noch nicht erhalten haben, kontaktieren Sie uns bitte ab dem 13. Oktober 2025. Anfragen, die uns vor diesem Datum erreichen, werden nicht berücksichtigt.Wer erhält eine Steuererklärung?
Sie erhalten eine Steuererklärung zur Steuer der Nichtansässigen, wenn Sie im vergangenen Jahr Einkünfte aus belgischer Quelle bezogen haben (z. B. Gehalt, Rente, Miete usw.).
- Wir senden Ihnen automatisch ein Papierformular für die Steuererklärung zu, wenn:
uns eine gültige Adresse vorliegt und - Sie keinen Bevollmächtigten haben.
Sie können keinen vereinfachten Steuererklärungsvorschlag erhalten, da uns nicht genügend Informationen über Ihre möglichen ausländischen Einkünfte vorliegen. Daher müssen Sie eine Steuererklärung einreichen – entweder online oder in Papierform.
- Wir senden Ihnen automatisch ein Papierformular für die Steuererklärung zu, wenn:
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Kann ich die Erklärung in einer anderen Sprache erhalten?
Sie können die Sprache Ihrer Steuererklärung für das Einkommen 2024 (Steuerjahr 2025) nicht mehr ändern. Sie können jedoch bereits jetzt Ihren zuständigen Dienst kontaktieren, wenn Sie Ihre zukünftigen Unterlagen in einer anderen Sprache erhalten möchten.
Auf dieser Website können Sie die Dokumente für die Erklärung in Französisch, Niederländisch und Deutsch einsehen.
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Ich habe meine Adresse, meine familiäre Lage oder meine Kontonummer geändert. Wie kann ich diese Angaben aktualisieren?
Sie können uns über Änderungen Ihrer persönlichen Angaben (Adresse, familiäre Lage oder Kontonummer) informieren, damit die Informationen in Ihren zukünftigen Dokumenten korrekt sind.
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Einreichung einer Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden
Sie müssen Ihre Steuererklärung zwischen dem 4. September 2025 und dem 21. November 2025 einreichen.
Wie fülle ich meine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden richtig aus?
Rubriken, die zwingend ausgefüllt werden müssen
Sie müssen folgende Rubriken ausfüllen, auch wenn Sie keine Einkünfte zu erklären haben:
- Rahmen III, A, 1 – „Persönliche Angaben“: Geben Sie mindestens einen Code an.
- Rahmen III, A, 5 – „Unterlagen Sie in Belgien der sozialen Sicherheit?“: Kreuzen Sie Code 1082/2082 („Ja“) oder Code 1083/2083 („Nein“) an.
- Rahmen III, A, 6: Kreuzen Sie nur einen Code an (siehe nächste Frage). Lesen Sie die untenstehende Frage für weitere Informationen.
- Rahmen XIV – Einkünfte ausländischer Herkunft und steuerfreie Einkünfte belgischer Herkunft: Füllen Sie in jedem Fall mindestens einen Code aus.
- Haben Sie Einkünfte ausländischer Herkunft erzielt? Um die Bearbeitung Ihrer Erklärung zu erleichtern, bitten wir Sie, den Steuerbescheid für diese Einkünfte als Anlage zu Ihrer Erklärung mitzusenden.
- Wenn Sie keine Einkünfte ausländischer Herkunft und keine steuerfreien Einkünfte belgischer Herkunft bezogen haben, kreuzen Sie Code 1057/2057 an.
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Wie füllen Sie Rahmen III, A, 6 aus?
Kreuzen Sie einen dieser Codes an: 1093, 1094, 1095, 1073, 1078, 1079, 1080 oder 1081.
- Haben Ihre in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte im vergangenen Jahr mindestens 75 % Ihrer gesamten weltweiten Berufseinkünfte ausgemacht (weltweit = alle belgischen und ausländischen Einkünfte)?
- Ja: siehe Frage 2.
- Nein: siehe Frage 4.
- Waren Sie im vergangenen Jahr Einwohner eines anderen Mitgliedstaats des Europäischen Wirtschaftsraums als Belgien?
- Ja: Siehe Frage 3.
- Nein: kreuzen Sie Code 1073 an.
- In welcher Region haben Sie hauptsächlich gearbeitet?
- in der Flämischen Region: kreuzen Sie Code 1093 an.
- in der Wallonischen Region: kreuzen Sie Code 1094 an.
- in der Region Brüssel-Hauptstadt: kreuzen Sie Code 1095 an.
- In welchem Land waren Sie im vergangenen Jahr wohnhaft?
- Frankreich: kreuzen Sie Code 1078 an.
- Niederlande: kreuzen Sie Code 1079 an.
- Luxemburg: kreuzen Sie Code 1080 an.
- Anderes Land: kreuzen Sie Code 1081 an.
- Haben Ihre in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte im vergangenen Jahr mindestens 75 % Ihrer gesamten weltweiten Berufseinkünfte ausgemacht (weltweit = alle belgischen und ausländischen Einkünfte)?
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Belgische Pension angeben
Sie wohnen:
- in Bulgarien
- in Deutschland
- in Frankreich
- in Griechenland
- in Italien
- in Kanada
- in Luxemburg
- in den Niederlanden
- in Polen
- in Portugal
- in Rumänien
- in Spanien
- im Vereinigten Königreich
Wohnen Sie in einem anderen Land und wünschen Informationen? Wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Dienst.
Belgische unbewegliche Güter erklären
Als Gebietsfremder müssen Sie eine Erklärung zur Steuer der Gebietsfremden einreichen und Ihre belgischen unbeweglichen Güter erklären, wenn:
- Sie diese belgischen unbeweglichen Güter vermieten und der Gesamtbetrag der Einkünfte aus Ihren unbeweglichen Gütern mindestens 2.500 Euro beträgt.
Weitere Informationen zum Grenzbetrag von 2.500 Euro finden Sie in der Erläuterungsbroschüre (siehe unten) unter der Rubrik „Wer muss eine Erklärung ausfüllen?“.
Sehen Sie sich unsere Seite über die Einkünfte aus unbeweglichen Gütern an, um zu erfahren, wie der Betrag der Einkünfte aus unbeweglichen Gütern bestimmt wird. - Sie Berufseinkünfte belgischer Herkunft (Lohn, Pension usw.) beziehen, unabhängig davon, ob diese Einkünfte in Belgien steuerpflichtig sind oder durch Abkommen befreit sind.
Wohnen Sie in Deutschland, Frankreich, Griechenland, Luxemburg, den Niederlanden oder im Vereinigten Königreich?
Nutzen Sie unsere Anwendung um zu erfahren:
- wie Sie Ihre belgischen Einkünfte (Pension, Lohn und Einkünfte aus unbeweglichen Gütern) erklären,
- in welchem Land diese Einkünfte besteuert werden.
Den Steuerbescheid der Steuererklärung beifügen
Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, Ihrer Steuererklärung den Steuerbescheid Ihres Wohnsitzstaates beizufügen. Wenn Sie diesen beifügen, wird Ihre Erklärung wesentlich schneller bearbeitet.
Erläuterungen und Vorbereitungsdokumente
- Vorbereitungsdokument 2025 – Teil 1
- Erläuterungsbroschüre 2025 – Teil 1
- Vorbereitungsdokument 2025 – Teil 2
- Erläuterungsbroschüre 2025 – Teil 2
Anlagen
- Unterhaltsleistungen – Einkommenserklärung des Wohnsitzstaates des Schuldners von Unterhaltsleistungen (Erläuterungen)
- Anlage 270 MLH – Formular (Erläuterungen)
Brauchen Sie Hilfe?
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Kontaktieren Sie uns
- Vorzugsweise per Telefon : +32 2 572 57 57 (direkter Code: 17006)
- Per E-Mail
Es ist nicht möglich, direkt zu unseren Büros zu kommen.
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Andere Fragen
Haben Sie Fragen zur Zahlung oder Erstattung Ihrer Steuer (zum Beispiel bei Zahlungsschwierigkeiten)? Dafür ist ein anderer Dienst zuständig. Lesen Sie die FAQ zur Zahlung oder die FAQ zur Erstattung.