Vorteile jeglicher Art

Ein Vorteil jeglicher Art ist ein Vorteil, den Ihr Arbeitgeber Ihnen unentgeltlich oder zu einem geringen Preis gewährt. Zum Beispiel: ein Firmenwagen, ein Smartphone usw. Diese Vorteile jeglicher Art werden als ein Berufseinkommen betrachtet. Sie müssen also Steuern auf den Betrag zahlen, der dem Wert des Vorteils jeglicher Art entspricht.
  • Berechnung des Vorteils jeglicher Art

    Einige Vorteile jeglicher Art werden pauschal berechnet. Andere werden anhand des tatsächlichen Werts des Vorteils berechnet.

    Zum Beispiel:

    • Computer (einschließlich bestimmter grundlegender Peripheriegeräte) und/oder Drucker: 72 Euro pro Jahr
    • Tablet: 36 Euro pro Jahr
    • Smartphone oder Handy: 36 Euro pro Jahr
    • Internetanschluss und -abonnement: 60 Euro pro Jahr
    • Abonnement für Festnetz- oder Mobiltelefonie: 48 Euro pro Jahr
    • Firmenwagen

    Sonstige Vorteile jeglicher Art

  • Erklärung des Vorteils jeglicher Art

    Ihre Vorteile jeglicher Art stehen auf Ihrer jährlichen Karte 281.10 (Entlohnungen) unter Code 250 (oder auf Ihrer Karte 281.20 – Entlohnungen als Unternehmensleiter – unter Code 400).

    Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten oder wenn Sie die Steuererklärung online einreichen, sind die Beträge vorausgefüllt.

    Wenn Sie eine Erklärung auf Papier einreichen, übernehmen Sie den unter Code 250 auf Ihrer Karte 281.10 angegebenen Betrag und geben ihn in Ihrer Steuererklärung unter demselben Code in Rahmen IV an. 
    (Wenn Sie Unternehmensleiter sind, übernehmen Sie den unter Code 400 auf Ihrer Karte 281.20 angegebenen Betrag und geben ihn in Ihrer Steuererklärung unter demselben Code an.)