Steuersätze

Ihre Einkünfte können in Belgien besteuert werden. Ihre steuerpflichtigen Einkünfte werden in diesem Fall in Stufen unterteilt. Jede Stufe hat einen eigenen Steuersatz (von 25 % bis 50 %). Je höher Ihre Einkünfte sind, desto höher ist auch der Steuersatz. Darüber hinaus wird ein Teil Ihrer Einkünfte von der Steuer befreit. Diesen Teil nennen wir Steuerfreibetrag.

Steuersätze

Um den Betrag Ihrer Steuern festzulegen, werden Ihre steuerpflichtigen Einkünfte zunächst in Stufen unterteilt. Dann wird auf jede Stufe Ihrer Einkünfte der entsprechende Steuersatz angewendet (von 25 % bis 50 %). Je höher Ihre Einkünfte sind, desto höher ist auch der Steuersatz. Das bezeichnen wir als progressives Besteuerungssystem.

In der nachstehenden Tabelle sind die Steuerstufen und die zugehörigen Steuersätze aufgeführt:

  Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026) Einkommensjahr 2026 (Steuerjahr 2027)
Steuersatz Einkommensstufe Einkommensstufe
25 % 0 - 16.320 Euro 0 - 16.720 Euro
40 % 16.320 - 28.800 Euro 16.720 - 29.510 Euro
45 % 28.800 - 49.840 Euro 29.510 - 51.070 Euro
50 % 49.840 - ... Euro 51.070 - ... Euro

Manche Einkünfte werden zu einem festen Steuersatz getrennt besteuert. So werden Einkünfte aus der Sharing Economy innerhalb bestimmter Grenzen zu einem festen Steuersatz von 20 % besteuert. Wenn es für Sie jedoch vorteilhafter ist, die Einkünfte zu Ihren anderen steuerpflichtigen Einkünften hinzuzufügen, werden diese global besteuert.

Steuerfreibetrag

Der erste Teilbetrag Ihrer steuerpflichtigen Einkünfte wird von der Steuer befreit. Denn jeder, der der Steuer der natürlichen Personen unterliegt, hat Anspruch auf einen Steuerfreibetrag. Dies bedeutet dass, ein Teil der steuerpflichtigen Einkünfte nicht besteuert wird. Der Basisbetrag des Steuerfreibetrags beträgt:

  • 10.910 Euro für Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026)
  • 11.180 Euro für Einkommensjahr 2026 (Steuerjahr 2027)

Der Steuerfreibetrag kann aufgrund Ihrer persönlichen Lage erhöht werden, beispielsweise wenn Sie Kinder zu Lasten haben. Wenn Ihre Einkünfte niedriger sind als der Steuerfreibetrag, müssen Sie keine Steuern zahlen.

Wenn Sie der Steuer der Gebietsfremden unterliegen, können Sie den vollständigen Steuerfreibetrag nur dann in Anspruch nehmen, wenn Ihre in Belgien steuerpflichtigen Berufseinkünfte mindestens 75 % Ihrer gesamten Berufseinkünfte ausmachen.

Einzelheiten der Berechnung

Beispiel Einkommensjahr 2025 (Steuerjahr 2026)

Pieter wohnt in Belgien, ist alleinstehend und hat keine Kinder oder anderen Personen zu Lasten. Er bezieht steuerpflichtige Einkünfte in Höhe von 38.000 Euro.

Seine Basissteuer wird wie folgt berechnet:

  1. Zunächst werden Pieters Einkünfte gemäß der vorstehenden Tabelle in Stufen unterteilt. Dann wird auf jede Stufe seiner Einkünfte der entsprechende Steuersatz angewandt:
    • In Bezug auf die erste Stufe verdient Pieter 16.320 Euro (16.320 Euro - 0 Euro). Darauf wird ein Steuersatz von 25 % angewandt. Pieter muss in Bezug auf die erste Stufe also 4.080 Euro Steuern zahlen.
    • In Bezug auf die zweite Stufe verdient Pieter 12.480 Euro (28.800 Euro - 16.320 Euro). Darauf wird ein Steuersatz von 40 % angewandt. Pieter muss in Bezug auf die zweite Stufe also 4.992 Euro Steuern zahlen.
    • In Bezug auf die dritte Stufe verdient Pieter 9.200 Euro (38.000 Euro - 28.800 Euro). Darauf wird ein Steuersatz von 45 % angewandt. Pieter muss in Bezug auf die dritte Stufe also 4.140 Euro Steuern zahlen.
  2. Die Gesamtsteuer ergibt sich aus der Addition der Beträge der verschiedenen Stufen. 4.080 Euro + 4.992 Euro + 4.140 euro = 13.212 Euro.
  3. Jetzt muss noch der Steuerfreibetrag verrechnet werden.
    • Dazu berechnen wir zuerst, welchen Steuerbetrag Pieter grundsätzlich auf den Betrag des Steuerfreibetrags zahlen müsste. 
    • Für Pieter beträgt der Steuerfreibetrag 10.910 Euro. Für diesen Betrag beträgt der Steuersatz 25 %. Pieter hat also Anspruch auf eine Steuerbefreiung von 2.727,50 Euro (25 % von 10.910 Euro). 
  4. Wir ziehen diesen befreiten Betrag vom Gesamtbetrag der Steuern, den wir in Schritt 2 berechnet haben, ab. 13.212 Euro - 2.727,50 Euro = 10.484,50 Euro.
  5. Pieter muss also 10.484,50 Euro Steuern zahlen.

Zusätzliche Schritte

Meist erfolgen noch zusätzliche Schritte, bis der endgültige Steuerbetrag berechnet ist:

  • Von den meisten Berufseinkünften, wie Löhnen, werden automatisch pauschale Werbungskosten abgezogen. Dies hat zur Folge, dass der Betrag, der als Grundlage für die Steuerberechnung herangezogen wird, etwas niedriger ist als der tatsächlich erhaltene Betrag. 
  • Bestimmte Ausgaben berechtigen unter bestimmten Bedingungen zu einer Steuerermäßigung, beispielsweise Pensionssparen und Spenden
  • Bestimmte Einkünfte ausländischer Herkunft, die Sie angeben müssen, können unter bestimmten Umständen für eine vollständige oder teilweise Steuerbefreiung berücksichtigt werden. 

Möchten Sie gerne wissen, welche Schritte bei der Berechnung Ihrer Steuer angewendet werden? Eine detaillierte Aufstellung der Berechnung finden Sie immer auf Ihrem Steuerbescheid. Wenn Sie einen Vorschlag der vereinfachten Erklärung erhalten, finden Sie auch dort eine vorläufige Berechnung. Darüber hinaus können Sie in MyMinfin (Tax-on-Web) oder mithilfe der Simulationsanwendung Tax-Calc eine vorläufige Steuerberechnung vornehmen (über die Schaltfläche „Ihre Steuer berechnen“).