Freigabe eines Bankkontos nach einem Todesfall

Sobald eine Bank von einem Todesfall in Kenntnis gesetzt wird, sperrt sie die Konten (und Schließfächer) des Verstorbenen. Die Bank darf das Konto erst wieder freigeben, wenn ihr die richtigen Erben bekannt sind. In bestimmten Fällen können wir kostenlos einen sogenannten Erbschein ausstellen, der belegt, wer die Erben sind.

Sie können ein Bankkonto freigeben lassen, wenn Sie der Bank eines der beiden folgenden Dokumente vorlegen:

  • einen vom FÖD Finanzen ausgestellten Erbschein
  • eine von einem Notar ausgestellte Erburkunde 

Vom FÖD Finanzen ausgestellte Erbscheine sind kostenlos, während Sie für eine von einem Notar ausgestellte Erburkunde bezahlen müssen: Registrierungsgebühren von 50 Euro und Schreibgebühren von 7,50 Euro, aber natürlich auch die Honorare und Beurkundungskosten des Notars.

Bedingungen für die Ausstellung eines Erbscheins

Wir können einen Erbschein ausstellen, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Verstorbene hat weder ein Testament noch eine Erbvereinbarung (oder eine andere Urkunde mit letztwilligen Verfügungen) aufsetzen lassen.
  • Der Verstorbene hat keinen Ehevertrag und keine „Urkunde zur Änderung des ehelichen Güterstandes“ erstellen lassen.
  • Es gibt keine „handlungsunfähigen“ Erben (wie Minderjährige oder Entmündigte). 

Anderenfalls müssen Sie bei einem Notar eine Erburkunde beantragen. Zudem können wir die Ausstellung eines Erbscheins jederzeit verweigern, wenn wir die richtigen Erben nicht mit Sicherheit bestimmen können.

Beantragung eines Erbscheins

Sie können einen Erbschein schnell und einfach über MyMinfin beantragen. 

  1. Melden Sie sich bei MyMinfin an.
  2. Wählen Sie die Schaltfläche „Meine Interaktionen“. 
  3. Öffnen Sie die Rubrik „Meine Anträge auf Bescheinigung“.
  4. Wählen Sie die Option „Erbschaft – Antrag auf einen Erbschein“.
  5. Gehen Sie die sechs Schritte durch und geben Sie alle erforderlichen Informationen an.
  6. Senden Sie Ihren Antrag.

Sie können den Erbschein nicht über MyMinfin beantragen? Rufen Sie unser Contact Center unter der Nummer 02 572 57 57 an, um ein Antragsformular auf Papier zu erhalten. Halten Sie Ihre Nationalregisternummer und die Nationalregisternummer des Verstorbenen bereit, wenn Sie uns anrufen. 

Wir überprüfen, ob der Verstorbene oder die Erben Schulden haben.

Wir schreiben in den Erbschein:

  • entweder, dass für den Verstorbenen und die Erben keine Schulden eingetragen wurden,
  • oder, dass Schulden eingetragen wurden, diese jedoch in der Zwischenzeit bezahlt worden sind (Sie müssen dann den Zahlungsnachweis vorlegen, bevor wir den Erbschein ausstellen), 
  • oder, dass alle eingetragenen Schulden mit dem Guthaben des gesperrten Kontos bezahlt werden müssen. Hierzu muss die Bank das Einverständnis aller Erben eingeholt haben. 

Stehen Schulden auf der Bescheinigung, die Sie von uns erhalten haben, und möchten Sie mehr über diese Schulden erfahren? Kein Problem. Wir versenden neben der Bescheinigung auch eine sogenannte Notifizierung. Darauf stehen die Kontaktdaten des Gläubigers, dem Sie noch Geld zahlen müssen. Sie können ihn dann direkt kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten. Wenn Sie die Schuld in der Zwischenzeit gezahlt haben, können Sie auch den Gläubiger kontaktieren, um eine „Aufhebung“ der Schuld zu erhalten. Mit dieser Aufhebung können Sie bei Bedarf eine ergänzende Bescheinigung beantragen.

Gut zu wissen: Die Erbschaft kann schneller abgewickelt werden, wenn alle Steuerschulden, nichtsteuerlichen Schulden und Sozialschulden (wie Steuer der natürlichen Personen, Immobiliensteuervorabzug usw.) bereits beglichen wurden, bevor Sie den Erbschein beantragen.

Im Erbschein nennen wir alle Erben. Die Suche nach ihnen kann manchmal einige Zeit dauern. Darüber hinaus müssen wir prüfen, ob der Verstorbene oder die Erben Steuer- oder Sozialschulden haben. Die Schulden müssen einbehalten werden, damit die Konten freigegeben werden können. Denken Sie also daran, dass die Ausstellung des Erbscheins bis zu vier Wochen dauern kann. 

Schauen Sie nach der Antragsstellung ab und zu in MyMinfin nach, ob der Erbschein bereits verfügbar ist. Oder aktivieren Sie Ihre eBox – dann erhalten Sie eine E-Mail, sobald der Erbschein verfügbar ist.

Freigabe des Bankkontos

Wenn Sie den Erbschein (oder die vom Notar ausgestellte Erburkunde) erhalten haben, können Sie einen Termin bei der Bank vereinbaren, um die Konten freigeben zu lassen. 

Damit die Guthaben auf die Erben übertragen werden können, müssen alle anwesend sein, oder Sie benötigen Vollmachten. Nehmen Sie Kontakt mit Ihrer Bank auf, um dies alles praktisch zu regeln. 

Außerdem gut zu wissen:

  • Wenn Sie verheiratet oder gesetzlich zusammenwohnend waren und Ihr Partner verstorben ist, können Sie bereits bis zur Hälfte der Gelder auf den gesperrten Konten als Vorschuss erhalten (mit einem Höchstbetrag von 5.000 Euro). Dieses Geld können Sie für dringende Ausgaben verwenden.
  • Mit einem gesperrten Konto können Sie dann noch bestimmte Rechnungen bezahlen, z. B. Arztkosten des Verstorbenen. Wenden Sie sich hierzu an Ihre Bank.