Einen Katasterauszug per Post beantragen
Antrag einreichen
Möchten Sie den Katasterauszug per Post statt online über MyMinfin beantragen? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
- Laden Sie das Antragsformular (Formular 434) herunter.
- Füllen Sie das Formular aus.
- Senden Sie das Formular an den zuständigen Dienst.
Per Mail an kadastralegegevens@minfin.fed.be oder per Post an:
FÖD Finanzen – GVVD Call Desk & ProductionBoulevard du Roi Albert II 33 boîte 471
1030 Brüssel
Wir senden Ihnen ein Überweisungsformular mit dem Betrag, den Sie zahlen müssen.
Wir können Ihnen den Katasterauszug erst ausstellen, nachdem Sie bezahlt haben:
- Entweder senden wir ihn Ihnen per Post, wenn Sie diese Option gewählt haben,
- oder Sie finden ihn in der Registerkarte „Meine Dokumente“ in MyMinfin, wenn Sie die Ausstellung über MyMinfin gewählt haben.
Wenn Sie den Antrag im Namen Ihres Arbeitgebers eingereicht haben, muss Ihnen von Ihrem Arbeitgeber die entsprechende Rolle zugewiesen werden, damit Sie das Dokument in MyMinfin einsehen können: „FÖD Fin Bezeichnung Eigenes Unternehmen | Vermögensrechtliche Informationen“.
Die Rolle „FÖD Fin Bezeichnung Eigenes Unternehmen | Vermögensrechtliche Informationen“ ist über das Feld „Einladungen verwalten“ im Drop-down-Menü mit allen verfügbaren Rollen zugänglich.
Weitere Informationen zur Zuweisung der Rollen
Das Antragsformular
Das Antragsformular für einen Katasterauszug besteht aus sechs Rahmen.
Rahmen 1: Antragsteller
Dieser Rahmen gibt an:
- wer der Antragsteller ist
- und an wen die Rechnung und die beantragten Dokumente gesendet werden können (= der Kunde).
Der Antragsteller ist die Person, die das Formular tatsächlich ausfüllt. Es handelt sich also immer um eine natürliche Person.
Füllen Sie diesen Abschnitt immer vollständig mit Ihrem Vor- und Nachnamen, Ihrer Nationalregisternummer sowie Ihrer Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse aus, damit unsere Dienste Sie erreichen können, falls sie Fragen zu Ihrem Antrag haben.
Als Antragsteller können Sie einen Antrag einreichen:
- für sich selbst (Punkt A),
- als Vertreter einer anderen natürlichen Person (Punkt B),
- als Selbstständiger, als juristische Person oder als Vertreter einer juristischen Person (Punkt C).
Geben Sie nur eine dieser drei Möglichkeiten an.
Der Kunde ist derjenige, dessen Angaben in Punkt A, B oder C dieser Rubrik enthalten sind. Der Kunde wird immer die Rechnung und die Auszüge erhalten.
- Wenn Sie „A“ angeben, wird der Antrag für Sie selbst eingereicht. Sie sind dann der Antragsteller und der Kunde.
- Wenn Sie einen Antrag für eine andere Person (B) oder als Selbstständiger oder als Vertreter einer juristischen Person (C) einreichen, werden die Rechnung und die Informationen an die natürliche oder juristische Person gesendet, deren Daten hier angegeben wurden. In beiden Fällen sind Sie der Antragsteller und die andere Person (B) oder die juristische Person (C) ist der Kunde.
Achtung: Wenn die juristische Person, für die der Auszug beantragt wird (C), aus mehreren Niederlassungen besteht, müssen Sie die Nummer der Niederlassungseinheit angeben, an deren Adresse Sie die Rechnung und den Auszug erhalten möchten.
Wenn das Unternehmen / die Niederlassung eine SAP-Nummer hat, müssen Sie diese ebenfalls hier eintragen. Sie wird dann auf jeden Fall für die Rechnungsstellung verwendet.
Die Adresse für den Versand der Rechnung und der Dokumente bestimmen wir bei natürlichen Personen anhand der Nationalregisternummer und bei juristischen Personen anhand der Nummer der Niederlassungseinheit oder der Unternehmensnummer.
Wir können die Dokumente nur an die Adresse senden, die mit den Nummern verbunden ist (Nationalregisternummer, Unternehmensnummer oder Nummer der Niederlassungseinheit). Füllen Sie daher diese Felder unbedingt aus, sonst müssen wir Ihren Antrag als unvollständig betrachten und ablehnen.
Sind Sie nicht im belgischen Nationalregister oder bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen eingetragen? Dann müssen Sie Ihrem Antrag eine Kopie eines Identitätsdokuments (z. B. eines Passes) und Ihre Adressdaten beifügen.
Als Antragsteller können Sie in dem fakultativen Feld „Ihr Zeichen“ oben im Rahmen Ihr eigenes Zeichen angeben. Aus technischen Gründen ist dieses Feld auf 30 Zeichen begrenzt. Das Zeichen wird sowohl auf Ihrer Rechnung als auch auf dem Auszug vermerkt sein.
Rahmen 2: Zustellung
Der Gebrauch der verschiedenen Sprachen ist durch das Gesetz vom 18. Juli 1966 über den Sprachengebrauch in Verwaltungsangelegenheiten streng geregelt.
Sie können auch die Art der Zustellung des Auszugs wählen.
Rahmen 3: Der Antrag betrifft
Dieser Rahmen gibt die Verbindung zwischen dem Kunden und dem Gut / den Gütern an, auf das/die sich der Antrag bezieht, und erfüllt die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung. Sie müssen hier eine der nachstehenden Optionen angeben:
- Eigene Güter: Kreuzen Sie dieses Feld an, wenn sich der Antrag auf Ihre eigenen Güter oder die Güter der Organisation/Person bezieht, die Sie vertreten (B oder C in Rahmen 1). Sie können dann mit Rahmen 4 fortfahren.
- Güter, die einer anderen Person als der Person oder Organisation in Rahmen 1 Option B oder C gehören: Bei dieser Option müssen Sie die Nationalregisternummer oder die Unternehmensnummer des Eigentümers des betreffenden Gutes angeben.
Achtung! Die Option „Unbekannt“ ist nur bei den folgenden Begründungen zulässig (Rahmen 5):
- Gerichtliche Untersuchung
- Beitreibung von Schulden / Immobiliarpfändung / Widerspruch
- Auftrag einer öffentlichen Einrichtung
Achtung! Geben Sie immer die Nationalregisternummer oder Unternehmensnummer der natürlichen Person oder juristischen Person an, der die Güter gehören, sonst müssen wir den Antrag als unvollständig betrachten und ablehnen.
Rahmen 4: Betroffene(s) unbewegliche(s) Gut/Güter
Dieser Rahmen enthält die Angaben zur Identifizierung des Gutes. Sie können hier die Parzellenangaben (Gemeinde, Gemarkung, Flur und Parzellennummer) und/oder die Adresse oder die Lagebezeichnung des Gutes angeben.
Wenn sich Ihr Antrag auf mehrere Parzellen bezieht, können Sie dem Antrag auch die Angaben zu diesen Parzellen beifügen. Diese Anlagen können in Form einer Excel-Liste, eines Word-Dokuments oder einer PDF-Datei eingereicht werden.
Das Feld „Zusätzliche Informationen“ ist ein fakultatives Feld, in dem Sie zusätzliche Informationen wie die Art des Gutes angeben können. Dies kann die Identifizierung des Gutes erleichtern.
Mit dem fakultativen Feld „Lageplan anbei?“ können Sie angeben, ob Sie Ihrem Antrag einen Plan beifügen, z. B. einen selbst angefertigten Plan oder einen Ausdruck aus dem Katasterplan.
Sie brauchen Rahmen 4 nicht auszufüllen, wenn Sie die vollständige Liste der Güter eines in Rahmen 3 angegebenen Eigentümers beantragen.
Rahmen 5: Begründung
Diesen Rahmen müssen Sie unbedingt ausfüllen. Sie dürfen nur die in der Liste enthaltenen Begründungen verwenden.
Erläuterungen
- Vorbereitung einer Urkunde: Diese Begründung kann von Notaren, Immobilienmaklern, aber auch z. B. von Banken für eine Erneuerung oder Verlängerung einer Hypothekeneintragung verwendet werden.
- Abmarkungsprotokoll: Diese Begründung ist ausschließlich Landmessern vorbehalten.
- Bearbeitung einer Erbschaft: Diese Begründung ist für die Anforderung von Katasterangaben einer bestimmten Person im Hinblick auf die Bearbeitung ihrer Erbschaft bestimmt.
- Probleme mit angrenzendem Gut: Mit dieser Begründung können Sie nur die folgenden Auszüge beantragen:
- eine Liste der Miteigentümer in einem Appartementhaus,
- die Angaben zu den/der an Ihr Gut / Ihre Güter angrenzenden Parzelle(n).
- Urbanismus/Umwelt: Mit dieser Begründung können Sie Auszüge im Rahmen von Städtebaugenehmigungen, aber auch für Boden- und Umweltuntersuchungen (z. B. Baugrunduntersuchungen) ausstellen lassen.
- Verkauf neuer Gebäude unter MwSt.-Regelung: Mit dieser Begründung können Sie Auszüge ausstellen lassen, um eine Bescheinigung für den Verkauf eines neuen Gebäudes unter der MwSt.-Regelung zu erhalten.
- Private Nutzung (eigene Güter): Mit dieser Begründung können Sie Auszüge über Ihre eigenen Güter ausstellen lassen (siehe Rahmen 3).
- Teilerstattung der Registrierungsgebühren: Mit dieser Begründung können Sie Auszüge ausstellen lassen, um eine Bescheinigung zu erhalten, mit der Sie die Erstattung bereits gezahlter Registrierungsgebühren beantragen können.
- Gerichtliche Untersuchung: Diese Begründung ist der Polizei, dem Gericht, gerichtlichen Sachverständigen und dergleichen vorbehalten. Die Angabe der Nationalregisternummer des Eigentümers der Güter in Rahmen 3 ist für diese Begründung nicht obligatorisch.
- Beitreibung von Schulden / Immobiliarpfändung / Widerspruch: Diese Begründung ist nur möglich für einen Antrag:
- eines Gerichtsvollziehers
- einer öffentlichen Einrichtung (ÖSHZ, Interkommunale, Gemeinde usw.)
- eines Versorgungsunternehmens (Wasser, Gas, Strom)
- eines Jagdverbands (im Rahmen der Ausübung des Jagdrechts)
Die Angabe der Nationalregisternummer des Eigentümers der Güter in Rahmen 3 ist in diesem Fall nicht obligatorisch. Steuerdaten werden nicht übermittelt.
- Auftrag einer öffentlichen Einrichtung: Diese Begründung ist ausschließlich öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen vorbehalten, die im Auftrag einer öffentlichen Behörde arbeiten. In diesem Fall ist die Angabe der Nationalregisternummer des Eigentümers der Güter in Rahmen 3 nicht obligatorisch.
Rahmen 6: Beantragte Katasterinformationen
In diesem Rahmen werden die ausstellbaren Produkte und ihre Preise aufgeführt.
Sie können angeben, ob Sie den neuesten Stand oder den Stand am 1. Januar (des laufenden Steuerjahres) erhalten möchten.
Verfügbare Produkte
- Miteigentümer in einem Appartementhaus: Dies ist eine vollständige Liste aller Miteigentümer in einem Appartementhaus. Eine Auswahl daraus ist nicht möglich. Die Katasterangaben werden ohne Vermerk des Katastereinkommens übermittelt.
- Eigentümerangaben einer bestimmten vermögensrechtlichen Katasterparzelle (ohne Vermerk des Katastereinkommens): Mit dieser Option können Sie die Eigentümerangaben des betreffenden Gutes erhalten.
- Eigentümerangaben einer bestimmten vermögensrechtlichen Katasterparzelle (ohne Vermerk des Katastereinkommens) und der angrenzenden vermögensrechtlichen Katasterparzellen: Mit dieser Option können Sie die Eigentümerangaben des betreffenden Gutes und die Eigentümerangaben der unmittelbar angrenzenden Güter erhalten.
- Eigentümerangaben einer bestimmten vermögensrechtlichen Katasterparzelle (ohne Vermerk des Katastereinkommens) und der vermögensrechtlichen Katasterparzellen in einem Umkreis von 50 m/100 m/200 m/500 m: Mit dieser Option können Sie die Eigentümerangaben des betreffenden Gutes und die Eigentümerangaben der Güter in einem Umkreis von 50, 100, 200 oder 500 m (je nach Ihrer Wahl) erhalten. Der Umkreis wird ausgehend von den Grenzen des ausgewählten Gutes und nicht vom Mittelpunkt aus berechnet.
- Bescheinigung über das noch nicht festgelegte Katastereinkommen: Es handelt sich um ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass das Katastereinkommen für das betreffende Gut noch nicht festgelegt wurde.
- Bescheinigung des Katastereinkommens für die Teilerstattung der Registrierungsgebühren: Es handelt sich um ein Dokument, mit dem Sie eine teilweise Erstattung der Registrierungsgebühren beantragen können. Auf dem Auszug finden Sie auch das Datum, an dem das Katastereinkommen des Gutes notifiziert wurde, wenn dieses Datum nach Mai 2015 liegt.
- Bescheinigung des Katastereinkommens für den Verkauf neuer Gebäude unter MwSt.-Regelung: Mit diesem Dokument wird bestätigt, dass ein Gut noch nicht in Gebrauch genommen wurde.
- Vollständige Liste der Güter des Antragstellers oder eines Dritten mit oder ohne Vermerk des Katastereinkommens: Es handelt sich um eine vollständige Liste der Güter eines Eigentümers. Eine Auswahl daraus ist nicht möglich.
- Unvollständige Liste der Güter des Antragstellers oder eines Dritten mit oder ohne Vermerk des Katastereinkommens: Diese Auszugsart enthält eine unvollständige Liste der Güter einer natürlichen oder juristischen Person.
- Schätzungskarte: Es handelt sich um eine physische Beschreibung des Gutes. Diese Informationen können Sie nur als Eigentümer des Gutes (oder als Bevollmächtigter) beantragen.
- Handriss der Veränderungen, pro Handriss: Der Handriss der Veränderungen ist ein Dokument, das die physische(n) Veränderung(en) auf der Ebene des Katasterplans zeigt. Geben Sie immer den Zeitraum oder das Jahr der Änderung an und den Grund, warum Sie den Handriss benötigen (historische Forschung, Regularisierung von Umbauten usw.). Dies erleichtert die Suche nach den richtigen Informationen in unseren Archiven.
- Entwicklung einer zweidimensionalen bzw. vermögensrechtlichen Katasterparzelle aufgrund des Handrisses der Veränderungen: Der Handriss der Veränderungen ist ein Dokument, das die physische(n) Veränderung(en) auf der Ebene des Katasterplans zeigt. Die Entwicklung gibt Ihnen einen Überblick über die aufeinanderfolgenden Handrisse der Veränderungen zur Entwicklung einer Parzelle.
- Liste der Angaben zu einer Flurbereinigung: Mit dieser Option können Sie eine Liste der topografischen Punkte und ihrer Koordinaten in Bezug auf eine Flurbereinigung erhalten.
Geben Sie das Datum auf dem Dokument an und unterschreiben Sie es. Wenn das Datum oder die Unterschrift fehlt, müssen wir den Antrag ablehnen.