Sie reisen nach Belgien mit Waren aus einem EU-Mitgliedstaat
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Was müssen Sie tun, wenn Sie Akzisenprodukte aus einem EU-Mitgliedstaat mit nach Belgien nehmen?
Akzisenprodukte:
- die Sie als Privatperson in einem anderen EU-Mitgliedstaat kaufen,
- die Sie selbst befördern,
- die für den Eigenbedarf bestimmt sind (Sie selbst oder die Personen, die mit Ihnen unter einem Dach wohnen, verbrauchen diese Waren)
dürfen Sie mit nach Belgien bringen, ohne Steuern oder Akzisen zahlen zu müssen.
Die Europäische Union hat eine Reihe von Kriterien aufgestellt, die der Verwaltung ermöglichen abzuwägen, ob die von einer Privatperson nach Belgien eingeführten Waren tatsächlich für den Eigenbedarf bestimmt sind:- die handelsrechtliche Stellung des Betreffenden und die Beweggründe für seine Reise,
- den Ort, an dem die Waren sich befinden,
- die Art der Beförderung,
- jedes Dokument mit Bezug auf diese Waren,
- die Art und die Menge der Waren laut den Einschränkungsrichtlinien.
Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, betrachtet der Zoll die Akzisenprodukte als zu Handelszwecken eingeführte Waren und in Belgien sind Akzisen geschuldet.
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Was dürfen Sie in einem Tax-free-Shop in einem EU-Mitgliedstaat kaufen, wenn Sie in einen anderen EU-Mitgliedstaat ohne besonderen steuerrechtlichen Status reisen?
Sie dürfen alles kaufen, aber Sie bezahlen alle Steuern und Abgaben.
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Was dürfen Sie in einem Tax-free-Shop in einem EU-Mitgliedstaat mit besonderem steuerrechtlichem Status kaufen?
Sie kaufen steuerfrei und unbegrenzt ein. Sie zahlen bei der Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat (ohne besonderen steuerrechtlichen Status) die Abgaben und Steuern auf die Waren, die die Freimenge überschreiten.
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Einschränkungsrichtlinien
Tabakwaren*
Zulässige Mengen **
Zigaretten
800 Stück
Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3g/Stück
400 Stück
Cigares
200 Stück
Rauchtabak
1 kg
Alkoholische Getränke
Spirituosen
10 Liter
Zwischenprodukte (z.B. Porto,Pineau des Charentes usw.)
20 Liter
Wein
90 Liter (wovon höchstens 60 L Schaumwein)
Bier
110 Liter
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Die EU-Mitgliedstaaten
Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, *Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Schweden. Das Vereinigte Königreich gehört nicht mehr zur Europäischen Union, aber Nordirland gilt weiterhin als Teil der Zoll- und Steuergebiete der Union. Für Reisende ist das Vereinigte Königreich ein Drittland (Steuerbefreiung möglich), Nordirland ist jedoch ein EU-Staat (also keine Steuerbefreiung). -
Die Gebiete mit einem besonderen steuerrechtlichen Status
Die Kanalinseln (Guernsey, Jersey usw.), die Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa usw.), ÜD-Länder (Französisch-Guyana, Réunion, Guadeloupe und Martinique), die Ålandinseln, der Berg Athos usw. Die Freimengen bei Einfuhren aus einem Gebiet mit einem besonderen steuerrechtlichen Status der EU sind auf die Freimengen begrenzt, die Reisenden aus Nicht-EU-Ländern gewährt werden.
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