Sie reisen nach Belgien mit Waren aus einem EU-Mitgliedstaat

Sie dürfen alle Waren unbegrenzt mit nach Belgien bringen, wenn sämtliche Steuern und Abgaben beim Kauf in einem EU-Mitgliedstaat gezahlt wurden. Finden spezifische Maßnahmen Anwendung, dann sind diese einzuhalten.
  • Was müssen Sie tun, wenn Sie Akzisenprodukte aus einem EU-Mitgliedstaat mit nach Belgien nehmen?

    Akzisenprodukte:

    • die Sie als Privatperson in einem anderen EU-Mitgliedstaat kaufen,
    • die Sie selbst befördern,
    • die für den Eigenbedarf bestimmt sind (Sie selbst oder die Personen, die mit Ihnen unter einem Dach wohnen, verbrauchen diese Waren)

    dürfen Sie mit nach Belgien bringen, ohne Steuern oder Akzisen zahlen zu müssen.

    Die Europäische Union hat eine Reihe von Kriterien aufgestellt, die der Verwaltung ermöglichen abzuwägen, ob die von einer Privatperson nach Belgien eingeführten Waren tatsächlich für den Eigenbedarf bestimmt sind:

    • die handelsrechtliche Stellung des Betreffenden und die Beweggründe für seine Reise,
    • den Ort, an dem die Waren sich befinden,
    • die Art der Beförderung,
    • jedes Dokument mit Bezug auf diese Waren,
    • die Art und die Menge der Waren laut den Einschränkungsrichtlinien.

    Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, betrachtet der Zoll die Akzisenprodukte als zu Handelszwecken eingeführte Waren und in Belgien sind Akzisen geschuldet.
     

  • Was dürfen Sie in einem Tax-free-Shop in einem EU-Mitgliedstaat kaufen, wenn Sie in einen anderen EU-Mitgliedstaat ohne besonderen steuerrechtlichen Status reisen?

    Sie dürfen alles kaufen, aber Sie bezahlen alle Steuern und Abgaben.

  • Was dürfen Sie in einem Tax-free-Shop in einem EU-Mitgliedstaat mit besonderem steuerrechtlichem Status kaufen?

    Sie kaufen steuerfrei und unbegrenzt ein. Sie zahlen bei der Ankunft in einem EU-Mitgliedstaat (ohne besonderen steuerrechtlichen Status) die Abgaben und Steuern auf die Waren, die die Freimenge überschreiten.

    • Einschränkungsrichtlinien

      Tabakwaren* 

       Zulässige Mengen ** 

      Zigaretten  

      800 Stück 

      Zigarillos (Zigarren mit einem Höchstgewicht von 3g/Stück 

      400 Stück 

      Cigares  

      200 Stück 

      Rauchtabak 

      1 kg  

      Alkoholische Getränke 

        

      Spirituosen 

      10 Liter 

      Zwischenprodukte (z.B. Porto,Pineau des Charentes usw.) 

      20 Liter 

      Wein 

      90 Liter (wovon höchstens 60 L Schaumwein) 

      Bier 

      110 Liter 

    • Die EU-Mitgliedstaaten

      Belgien, Bulgarien, Zypern, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Kroatien, Griechenland, Ungarn, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, *Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien und Schweden. Das Vereinigte Königreich gehört nicht mehr zur Europäischen Union, aber Nordirland gilt weiterhin als Teil der Zoll- und Steuergebiete der Union. Für Reisende ist das Vereinigte Königreich ein Drittland (Steuerbefreiung möglich), Nordirland ist jedoch ein EU-Staat (also keine Steuerbefreiung).
    • Die Gebiete mit einem besonderen steuerrechtlichen Status

      Die Kanalinseln (Guernsey, Jersey usw.), die Kanarischen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa usw.), ÜD-Länder (Französisch-Guyana, Réunion, Guadeloupe und Martinique), die Ålandinseln, der Berg Athos usw. Die Freimengen bei Einfuhren aus einem Gebiet mit einem besonderen steuerrechtlichen Status der EU sind auf die Freimengen begrenzt, die Reisenden aus Nicht-EU-Ländern gewährt werden.