Barmittel und Barmitteläquivalente
Wenn Sie verreisen, haben Sie gerne etwas Geld dabei. Kein Problem. Beachten Sie jedoch einige Regeln, wenn Sie mit Barmitteln verreisen. Diese Regeln sind unterschiedlich, je nachdem, ob Sie innerhalb der EU reisen oder in die EU reisen bzw. die EU verlassen.
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Begleitete Barmittel
In diesem Fall müssen begleitete Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro angemeldet werden, wenn der Zoll dies verlangt. Nutzen Sie dazu die hierunter aufgeführten Formulare:
Unter Begleitung verstehen wir: Waren, die Sie persönlich bei sich tragen oder in Ihrem Gepäck oder Fahrzeug mitführen.
Unter Barmitteln verstehen wir: Bargeld und Inhaberpapiere. Gold muss innerhalb der EU nicht angegeben werden. -
Unbegleitete Barmittel
Für unbegleitete Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro verwenden Sie bitte die folgenden Anmeldeformulare: