Wie und wann wird Ihnen die MwSt. bei der Ausfuhr von Waren erstattet?
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Für welche Waren können Sie eine Erstattung beantragen?
Es muss sich um Waren für den persönlichen Gebrauch handeln, die Sie als Reisender in Ihrem persönlichen Gepäck mitführen. Die Waren dürfen also nicht gewerblich oder berufsbezogen sein.
Außerdem muss der Gesamtwert der Waren mehr als 125 Euro (inklusive MwSt.) pro Rechnung betragen. Dieser Mindestbetrag gilt in Belgien.
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Wann müssen Sie die Erstattung beantragen?
Die Erstattung der MwSt. kann nur für Waren beantragt werden, die spätestens am Ende des dritten Monats nach dem Monat ausgeführt werden, in dem sie gekauft und in Empfang genommen wurden.
Praktisches Beispiel: Sie kaufen am 15. Januar (siehe Rechnungsdatum) eine Uhr. Für diese möchten Sie die Erstattung der MwSt. beantragen. In diesem Fall müssen Sie spätestens am 30. April die Erstattung beantragen und die Uhr ausführen.
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Wie gehen Sie am Flughafen vor, um die Erstattung der MwSt. zu beantragen?
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Sie verlassen die Europäische Union unmittelbar über den Flughafen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie befördern die Waren in Ihrem aufgegebenen Gepäck.
Melden Sie sich bei der Zollstelle in der Abflughalle, bevor Sie Ihr Gepäck aufgeben.
Zeigen Sie dort Folgendes vor:
- Ihren Reisepass / Ihren Personalausweis,
- Ihr Flugticket / Ihre Bordkarte,
- die Rechnung oder das Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung (= Tax Free Form),
- die Waren, für die Sie die Erstattung der MwSt. erhalten möchten.
Verstauen Sie die Waren danach in Ihr Gepäck und geben Sie dieses unmittelbar auf.
2. Sie befördern die Waren in Ihrem Handgepäck.
Gehen Sie mit Ihren Waren im Handgepäck durch die Sicherheits- und Ausweiskontrolle.
Gehen Sie danach mit Ihrem Handgepäck zur nahe gelegenen Zollstelle.
Zeigen Sie dort die Dokumente und Waren vor, wie in Punkt 1 („Sie befördern die Waren in Ihrem aufgegebenen Gepäck“) beschrieben. Der Zoll wird Ihre Rechnung oder Ihr Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung (= Tax Free Form) zur Ausfuhr abstempeln.
Achtung!
Wenn Sie nach Norwegen, Island oder in die Schweiz fliegen, dann müssen Sie mit Ihrem Handgepäck und Ihrem aufzugebenden Gepäck zur Zollstelle in der Abflughalle gehen, bevor Sie das Gepäck aufgeben.
Zeigen Sie dort Folgendes vor:
- Ihren Pass/Personalausweis,
- Ihr Flugticket / Ihre Bordkarte,
- die Rechnung oder das Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung (= Tax Free Form),
- die Waren, für die Sie die Erstattung der MwSt. erhalten möchten.
Der Zoll wird Ihre Rechnung oder Ihr Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung zur Ausfuhr abstempeln.
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Sie fliegen vom Abgangsflughafen in ein Land außerhalb der Europäischen Union, jedoch mit einem Zwischenaufenthalt in der EU (Transitflug), z. B. Belgien – Paris – New-York
Sie haben zwei Möglichkeiten:
1. Sie befördern die Waren in Ihrem aufgegebenen Gepäck.
In diesem Fall müssen die Waren in Brüssel aufgegeben werden. Befolgen Sie dann die Vorgehensweise wie im Abschnitt „Sie verlassen die Europäische Union unmittelbar über den Flughafen“ beschrieben.
2. Sie befördern die Waren in Ihrem Handgepäck.
Für die Erstattung der MwSt. auf Waren in Ihrem Handgepäck müssen Sie sich an die lokale Zollstelle im Transitflughafen wenden, von dem aus Sie die Europäische Union verlassen werden (im Beispiel: Paris).
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Wie wird Ihnen die MwSt. letztendlich zurückerstattet?
Für die Erstattung der MwSt. müssen Sie:
- die Rechnung (die vom Zoll abgestempelt wurde) an den Lieferanten zurücksenden, der Ihnen die bezahlte MwSt. erstatten wird, oder
- Das Formular zur Beantragung der Steuerbefreiung (= Tax Free Form) einem spezialisiertem Unternehmen Firma vorlegen (z. B. im Abgangsflughafen), die Ihnen die MwSt. unmittelbar vor Ort erstattet, Ihnen dafür jedoch Kosten berechnet.
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Benötigen Sie weitere Auskünfte?
Tel.: +32 2 572 37 03 (täglich zwischen 8 Uhr und 20 Uhr)