Barmittel und Barmitteläquivalente
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Begleitete Barmittel
Es ist Pflicht, begleitete Barmittel ab einem Wert von 10.000 Euro beim Zoll anzumelden. Nutzen Sie dazu die hierunter aufgeführten Formulare:
Sie melden die Barmittel, die Sie in Ihrem Handgepäck und/oder Ihrem aufgegebenen Gepäck mitführen, bei den Zollbehörden des Mitgliedstaats über den Sie als Erstes in die EU einreisen bzw. als Letztes aus der EU ausreisen.
Unter Begleitung verstehen wir: Waren, die Sie persönlich bei sich tragen oder in Ihrem Gepäck oder Fahrzeug mitführen.
Unter Barmitteln verstehen wir: Bargeld, übertragbare Inhaberpapiere und bestimmte Arten von Gold:- Goldmünzen mit einem Goldgehalt von mindestens 90 %,
- Gold in Form von Barren, Nuggets oder Klumpen mit einem Goldgehalt von mindestens 99,5 %.
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Unbegleitete Barmittel
Für unbegleitete Barmittel im Wert von 10.000 Euro oder mehr, die per Paket (Post), Fracht (Container) und Kurierverkehr versandt werden, kann die Zollbehörde zukünftig zudem verlangen, dass infolge einer Kontrolle eine Offenlegungserklärung abgegeben wird.