Erstattung des Mobiliensteuervorabzugs als Gebietsfremder

Als Gebietsfremder können Sie eine Erstattung des Mobiliensteuervorabzugs beantragen. Senden Sie uns Ihren Antrag per Post und legen Sie alle erforderlichen Dokumente bei.
  • Sind Sie Gebietsfremder und wurde ein Mobiliensteuervorabzug auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren einbehalten, die von einer belgischen Gesellschaft zuerkannt wurden? Sie können die Erstattung gemäß den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (und gegebenenfalls gemäß innerstaatlichem Recht) innerhalb von 5 Jahren ab dem 1. Januar des Jahres beantragen, in dem der nicht in die Heberolle eingetragene Mobiliensteuervorabzug gezahlt wurde.

    Senden Sie Ihren Erstattungsantrag:

    • entweder per Post an:
      Zentrum KMU für besondere Angelegenheiten – Team 6
      Bd du Roi Albert II 33 bte 518
      1030 Brüssel
      Belgien
       
    • oder online über MyMinfin:
      • Melden Sie sich über itsme oder mit Ihrer elektronischen Identitätskarte an (Wie melde ich mich bei MyMinfin an?)
      • Gehen Sie zu Meine Interaktionen > Ein Dokument einreichen oder auf ein Schreiben antworten
      • Verwenden Sie den folgenden 3‑stelligen Code: 737
      • Geben Sie in der Referenz FÖD Finanzen an:
        Erstattung M.ST.V. International
      • Fügen Sie anschließend Ihren Antrag und alle erforderlichen Anlagen als ein einziges PDF‑Dokument bei.

    Je nach Art Ihres Antrags müssen Sie mehrere Dokumente beifügen.

  • Beizufügende Dokumente

  • Brauchen Sie Hilfe?

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder Post:

    • E-Mail
    • +32 2 572 57 57 (direkter Code: 17534)
    • Zentrum KMU für besondere Angelegenheiten – Team 6
      Bd du Roi Albert II 33 bte 518
      1030 Brüssel
      Belgien