Erstattung des Mobiliensteuervorabzugs als Gebietsfremder

Als Gebietsfremder können Sie eine Erstattung des Mobiliensteuervorabzugs beantragen. Senden Sie uns Ihren Antrag per Post und legen Sie alle erforderlichen Dokumente bei.
  • Sind Sie Gebietsfremder und wurde ein Mobiliensteuervorabzug auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren einbehalten, die von einer belgischen Gesellschaft zuerkannt wurden? Sie können die Erstattung gemäß den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (und gegebenenfalls gemäß innerstaatlichem Recht) innerhalb von 5 Jahren ab dem 1. Januar des Jahres beantragen, in dem der nicht in die Heberolle eingetragene Mobiliensteuervorabzug gezahlt wurde.

    Senden Sie Ihren Erstattungsantrag per Post an:

    Zentrum KMU für besondere Angelegenheiten – Team 6
    Bd du Roi Albert II 33 bte 518
    1030 Brüssel
    Belgien

    Je nach Art Ihres Antrags müssen Sie mehrere Dokumente beifügen.

  • Beizufügende Dokumente

  • Brauchen Sie Hilfe?

    Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder Post:

    • E-Mail
    • +32 2 572 57 57 (direkter Code: 17534)
    • Zentrum KMU für besondere Angelegenheiten – Team 6
      Bd du Roi Albert II 33 bte 518
      1030 Brüssel
      Belgien