Die Rolle des DUFO verstehen und uns um Hilfe bitten

Der Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO ) wurde 2004 innerhalb des FÖD Finanzen eingerichtet, um Personen zu helfen, die Schwierigkeiten haben, die ihnen zustehenden Unterhaltszahlungen zu erhalten. Unter bestimmten Bedingungen greifen wir ein, um ausstehende Unterhaltszahlungen einzuziehen und Ihnen gegebenenfalls Unterhaltsvorschüsse zu zahlen (SECAL-Gesetz vom 21. Februar 2003).
  • Mit dem Begriff „Unterhaltszahlungen“ kann eine Unterhaltszahlung an einen Ex-Partner und/oder ein für ein Kind geschuldeter Beitrag gemeint sein.

    Der Dienst für Unterhaltsforderungen (DUFO) zielt auf die Lösung folgender Fälle ab:

    • Nichtzahlung von Unterhaltszahlungen für den Ex-Partner oder die Kinder
    • Die Nichtvollstreckung von gerichtlichen Entscheidungen (z. B. Urteil) und notariellen Urkunden in Bezug auf Unterhaltszahlungen.

    Der DUFO ist ein Dienst in der Zuständigkeit der Generalverwaltung der Einnahme und Beitreibung (GVE&B) des FÖD Finanzen, der mehr Mittel als der Unterhaltsberechtigte (die Person, die die Unterhaltszahlungen erhalten muss) hat, um bei Nichtzahlung der Unterhaltszahlungen zu handeln. Wir können mit dem Unterhaltspflichtigen (der Person, die den Unterhalt zahlen muss) gegebenenfalls einen Zahlungsplan aushandeln. Wenn dieser nicht kooperiert, können wir Zwangsbeitreibungsmaßnahmen wie Lohn- oder Kontopfändungen einleiten.

  • Unsere Hauptaufgaben

    Einziehung ausstehender Unterhaltszahlungen: Wir werden tätig, um ausstehende Unterhaltszahlungen beim Unterhaltspflichtigen (der Person, die den Unterhalt zahlen muss) einzutreiben. Die eingezogenen Beträge werden dann an den Unterhaltsberechtigten (die Person, die die Unterhaltszahlungen erhalten muss) ausgezahlt.

    Gewährung des Rechts auf Unterhaltsvorschüsse: Unter bestimmten Bedingungen kann der DUFO dem Unterhaltsberechtigten monatliche Vorschüsse für künftige Unterhaltszahlungen (nur für Kinder) auszahlen. Dadurch wird ein regelmäßiges Einkommen gewährleistet, bis die geschuldeten Beträge (die Rückstände) eingezogen werden.

  • Ihre Akte online

    Um Ihnen die Navigation auf MyMinfin zu erleichtern, über die Sie Ihre Akte einreichen und verfolgen können, stellen wir Ihnen ein Videotutorial zur Verfügung. Dieses Video deckt die Schritte ab, die auf den Seiten „Unterhaltszahlungen einfordern (als Unterhaltsberechtigter)“ erläutert werden.