Unterhaltszahlung (als Unterhaltsgläubiger)

Die Person (der Unterhaltspflichtige), die Ihnen Unterhalt schuldet, zahlt nicht was sie schuldet? Erfahren Sie, wie DUFO Ihnen helfen kann, Unterhaltsgelder zurückzufordern und Vorschüsse für zukünftige Unterhaltszahlungen zu erhalten. Diese Seite informiert Sie über die Bedingungen, Pflichten, erforderlichen Dokumente und Schritte, die zu befolgen sind, um unsere Intervention (oder deren Beendigung) zu erhalten.
  • Voraussetzungen für die Einziehung unbezahlter Unterhaltszahlungen

    Um von der Intervention des DUFO für die Rückforderung unbezahlter Unterhaltszahlungen profitieren zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    Wohnort

    •  Unterhaltsgläubiger(e): Die Person, die Anspruch auf Unterhalt hat, muss in Belgien wohnen. Sein oder seine Kinder, die Anspruch auf Unterhaltsleistungen haben, müssen ebenfalls in Belgien wohnen.
    •  Unterhaltsschuldner: Die Person, die den Unterhalt zu zahlen hat, ist nicht verpflichtet, in Belgien zu wohnen.

    Anspruch auf Unterhalt

    • Vollstreckungstitel: Der Unterhaltsgläubiger muss über einen Vollstreckungstitel verfügen, der den Anspruch auf die Unterhaltsleistung festlegt und den Betrag, den Zeitraum und den (die) Begünstigten(n) angibt.
      • Ein vollstreckbarer Titel kann sein:
        •  Eine gerichtliche Entscheidung (z. B. ein Urteil), die von einem Gerichtsvollzieher zugestellt wurde
        •  Eine notarielle Urkunde

    Wenn Sie keinen vollstreckbaren Titel besitzen, kann der DUFO nicht eingreifen. Um einen Vollstreckungstitel zu erhalten, wenden Sie sich an einen Anwalt oder das Büro für Rechtshilfe(oder die Kommission für Rechtshilfe) in Ihrer Nähe. In Charleroi, Dinant und Namur werden auch in den Justizämtern Bereitschaftsdienste ohne Terminverinbarung organisiert.

    Nicht gezahlte Unterhaltszahlungen

    Der Unterhaltsberechtigte darf in den letzten 12 Monaten vor der Antragstellung beim DUFO keine Unterhaltsansprüche ganz oder teilweise während 2 aufeinanderfolgenden Monaten erhalten haben.

    Voraussetzungen für die Gewährung von Vorschussen

    Um einen Unterhaltsvorschuss zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Bedingungen zur Gewährung der Vorschüsse

    • Fortwährender Unterhalt: Sie müssen für die zukünftigen Zeiträume, in denen ein Kind lebt, weiterhin Anspruch auf Unterhalt haben.
    • DUFO-Intervention: DUFO muss intervenieren, um die laufenden und zukünftigen Unterhaltszahlungen einzufordern, nicht nur die Rückstände.

    Bedingungen für Kinder

    • Für ein minderjähriges Kind (unter 18 Jahren): keine zusätzlichen Bedingungen.
    • Volljährig (18 bis 25 Jahre):
      • Anspruch auf Unterhalt: Der DUFO muss überprüfen, ob das Kind noch Anspruch auf Unterhalt hat.
      •  Erforderliche Unterlagen:
        • Aktuelle Bescheinigung über den Anspruch auf Familienleistungen, die über Ihre Familienleistungskasse eingeholt wird.
        • Bescheinigung über den Schulbesuch oder Bescheinigung über die Einschreibung in ein Berufspraktikum (ACTIRIS, FOREM, VDAB, ADG), gültig.
    • Für ein Kind über 25 Jahre: das Recht auf Vorschüsse wird vom DUFO nicht mehr gewährt.
    • Sonderfall - EU-Beamter: Die Bedingungen können abweichen. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.
  • Verpflichtungen

    Sie müssen ab dem Zeitpunkt der Antragstellung und während der gesamten Dauer es DUFO-Eingriffs unverzüglich alle Informationen über Ihren Anspruch auf Unterhaltszahlungen oder über neue Situationen, die Sie betreffen, bereitstellen. -eines Ihrer Kinder, für die SECAL tätig ist.

    Sobald Sie die Intervention des DUF Oerhalten haben und während dieser, können Sie nicht mehr selbst handeln (durch Gerichtsvollzieher, Anwalt, durch Übertragung von Beträgen...), um die unbezahlten Unterhaltszahlungen zurückzufordern, die dem DUFO anvertraut wurden.

    Wenn Sie Ihren Verpflichtungen nicht nachkommen, kann dies zu Konsequenzen führen, z. B. zur Rückzahlungforderung der vom DUFO gezahlten Beträge, sowohl für die fälligen (überfälligen) Unterhaltszahlungen als auch für die gewährten Vorschüsse.

    Informationen für die SECAL

    Änderung der Unterhaltszahlung

    • Jede Änderung der Höhe oder des Zeitraums der Unterhaltszahlung, die durch einen neuen vollstreckbaren Titel bestimmt wird (z. B. Urteil)
    • Dem DUFO innerhalb von maximal 3 Monaten eine Kopie der Übersendung dieser Entscheidung und eine Kopie ihrer Zustellung durch den Gerichtsvollzieher (außer im Falle einer vollständigen Streichung des Unterhaltsgelds) zukommen lassen.

    Änderung der Kontonummer

    • Neue Kontonummer, die dem DUFO unverzüglich mitzuteilen ist.

    Änderung der Situation von Kindern

    • Anspruch auf Familienleistungen
    • Veränderung der schulischen Ausbildung
    • Beginn des Arbeitsvertrags
    • Ersatzeinkommen (Arbeitslosigkeit, Krankenversicherung, ÖSHZ usw.)

    Wohnsitzwechsel

    • Sie und/oder eines Ihrer Kinder ziehen ins Ausland
    • Streichung von Amts wegen (ohne Anschrift in Belgien)
    • Wenn eines Ihrer Kinder nicht mehr an derselben Adresse wohnt
  • Erforderliche Unterlagen

    Um einen Antrag auf Intervention und Vorschusszahlungen zu stellen, benötigen Sie daher neben dem Formular folgende Unterlagen:

    Vollstreckungstitel

    • Gerichtsurteil: eine Kopie der Sendung (das Originaldokumnt) des Gerichtsurteils (z.B. Urteil) UND eine Kopie seiner Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Konkret:
      •  Das Dokument mit der Bezeichnung «Versand» kann von Ihnen selbst bei der Kanzlei des Gerichts, das die gerichtliche Entscheidung erlassen hat, oder über einen Anwalt bezogen werden.
      • Das Dokument mit dem Titel «Zustellung» kann erhalten werden, indem Sie die Sendung an den Gerichtsvollzieher Ihrer Wahl übergeben, damit dieser die gerichtliche Entscheidung zustellt (Kosten zu Ihren Lasten, die aber bei Inanspruchnahme der Rechtsberatung reduziert werden können; für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt).
    • Notarielle Urkunde: eine Kopie der großen (Original-) Urkunde über die Unterhaltszahlung, die beim Notar, der die Urkunde ausgestellt hat, eingeholt werden kann.
  • Bescheinigungen

    Für jedes volljährige Kind, bei dem der DUFO tätig werden muss:

    • Eine Kopie der letzten Bescheinigung über den Anspruch auf Familienleistungen, die bei Ihrer Familienkasse eingeholt wurde
    • Eine Kopie der gültigen Bescheinigung über den Schulbesuch oder die Bescheinigung über die Einschreibung in ein Praktikum (ACTIRIS, FORM, VDAB, ADG)
  • Einreichung des Antrags auf Intervention bei DUFO

    Es gibt zwei Hauptmöglichkeiten, eine Antragbeim DUFO einzureichen:

    • Online: über MyMinfin. Diese Methode ist einfach, schnell und sicher; sie ermöglicht es auch, den Status Ihrer Anfrage in Echtzeit zu verfolgen.
    • Per Post: in gedruckter Form an folgende Anschrift: SPF Finances (AGPR - SECAL) - Avenue Prince de Liège 133 (box 127) - 5100 Jambes

    o Formulare für die Antragstellung:

    • DUFO-Antragsformular: Papierversion (in der Spalte "Downloads" oben rechts auf dieser Seite) - elektronische Version
    • Antragsformular für die Gewährung des Vorschusses des DUFO: Papierversion (in der Spalte "Downloads", oben und rechts auf dieser Seite) - elektronische Version
  • Eingang der Zahlungen des DUFO

    Rückstände (frühere Unterhaltszahlungen)

    Die Rückstände werden auf das DUFO-Konto überwiesen, sobald wir die Ihnen geschuldeten Beträge vom Unterhaltsschuldner (der Person, die Ihnen Unterhalt schuldet) eingezogen haben. Der DUFO kann Ihnen diese Beträge in Raten auszahlen, und zwar immer dann, wenn nach unseren Aktionen ein Betrag zur Einziehung Ihrer Unterhaltszahlungen verfügbar ist. Es ist daher nicht möglich, Ihnen eine genaue Frist für die Einziehung Ihrer Rückstände mitzuteilen, da das Ergebnis unserer zahlreichen Maßnahmen auch von der Situation des Unterhaltsschuldners abhängt.

    Vorschüsse (künftige Unterhaltszahlungen)

    Ab einem Monat nach dem Schreiben, das Sie über den Beginn der Intervention des DUFO informiert, können Sie unter bestimmten Bedingungen Unterhaltsvorschüsse erhalten. Die Vorschüsse werden vom DUFO am 3. Montag jedes Monats (oder am nächsten Tag, wenn der Montag ein Feiertag ist) auf die uns von Ihnen mitgeteilte Kontonummer überwiesen. Die monatlichen Vorauszahlungen betragen derzeit maximal 175 € pro unterhaltsberechtigtem Kind.

    Sie haben die Vorauszahlungen nicht erhalten, von denen Sie dachten, dass Sie sie auf Ihrem Bankkonto erhalten würden? Sie können unsere sichere MyMinfin-Plattform nutzen, um mehr zu erfahren:

    • Um die von uns an Sie gesendeten E-Mails zu sehen, klicken Sie auf diesen Link: MyMinfin - Dokumente.
    • Klicken Sie auf diesen Link, um Ihren DUFO-Ordner einzusehen: MyMinfin -DUFO.
  • Ende der Intervention des DUFO

    Die DUFO-Intervention kann z. B. beendet werden, wenn alle Rückstände eingezogen und an Sie ausgezahlt wurden. Die Person, die Ihnen Unterhaltszahlungen schuldet (der Unterhaltspflichtige), kann unter sehr strengen Bedingungen auch berechtigt sein, Ihnen die anstehenden Unterhaltszahlungen direkt erneut zu zahlen. Damit endet die Intervention des DUFO für die Zukunft, aber nicht immer für die Rückstände.

    Wenn dies auf Sie zutrifft, senden wir Ihnen immer eine Mitteilung. Ohne dieses Schreiben kann der Unterhaltspflichtige Ihnen die Unterhaltszahlungen nicht direkt zahlen.

    Kann ich die DUFO-Intervention beenden?

    Sie können uns jederzeit auffordern, den DUFO-Einsatz einzustellen. Sie müssen dies per eingeschriebener Post an folgende Adresse tun: SPF Finances (AGPR - SECAL) - Avenue du Prince de Liège 133 (box 127) - 5100 Jambes

    Als Antwort werden Sie und der Schuldner offiziell über die Einstellung des Eingriffs informiert.

    Folgen

    Aufgrund dieses Urteils

    • Sie können beim DUFO keinen neuen Antrag auf Unterhaltszahlungen für den gesamten Zeitraum vor dem Ende der Intervention stellen, für die der DUFO bereits eingegriffen hat und auf die Sie verzichtet haben. Sie können jedoch nach Beendigung der DUFO-Intervention eine neue Intervention für einen neuen Zeitraum unbezahlter Unterhaltszahlungen beantragen.
    • Sie können den Vollstreckungstitel (z. B. eine gerichtliche Entscheidung oder eine notarielle Urkunde), der Ihren Anspruch auf Unterhaltszahlungen festlegt, verwenden, um selbst Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen (entweder direkt durch einen Gerichtsvollzieher oder über einen Anwalt) zur Einziehung der ausstehenden Unterhaltszahlungen.
    • Trotz Ihres Verzichts muss der Unterhaltspflichtige weiterhin Zahlungen an den DUFO leisten für:
      • die Vorschüsse, die Sie von DUFOerhalten haben,
      • die damit verbundenen Betriebskosten.

    Achtung: Wenn Sie fälschlicherweise eine Unterhaltszahlung durch das DUFO erhalten haben, können wir auch nach dem Ende unseres Eingriffs die überzahlten Beträge noch zurückfordern. Dies kann z. B. der Fall sein, wenn die Schulden des Schuldners infolge eines neuen Urteils neu berechnet werden müssen, das den Unterhaltsbetrag verringert oder ihn sogar entfällt.

     

     

  • Kontaktieren Sie uns

    Haben Sie Fragen oder brauchen Hilfe? Kontaktieren Sie uns:

    • über unser Kontaktformular;
    • per Telefon unter 02/572 57 57, mit dem Telefoncode "19358".

    Wir sind hier, um zu helfen.