Einen Mietvertrag per Post registrieren
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Möchten Sie Ihren Mietvertrag per Post und nicht online über MyMinfin registrieren lassen? Wir begleiten Sie Schritt für Schritt beim Beantragen und Versenden des Antragsformulars, damit Sie Ihrer Registrierungspflicht mühelos nachkommen können.
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Schritt für Schritt: Einen Mietvertrag per Post registrieren
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Bestimmen Sie, welches Standardformular Sie benötigen.
Wählen Sie aus den drei verfügbaren Möglichkeiten:
- Registrierungsantrag für einen Mietvertrag mit oder ohne Ortsbefund
- Registrierungsantrag für einen separat vorgelegten Ortsbefund für einen Mietvertrag
- Registrierungsantrag für eine Untervermietung, einen Zusatzvertrag, eine Abtretung des Mietvertrags oder eine Kündigung des Miet- oder Untermietverhältnisses
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Beantragen Sie das richtige Standardformular.
Sie könne das Formular auf zwei verschiede Weisen beantragen: Rufen Sie das Contact Center des FÖD Finanzen unter 02 572 57 57 an oder füllen Sie das Webformular aus. Beantragen Sie für jeden Mietvertrag ein eigenes Formular.
Beachten Sie, dass es bis zu 10 Arbeitstage dauern kann, bis Sie das Formular per Post erhalten. Achten Sie also genau auf die Registrierungsfrist und registrieren Sie Ihren Mietvertrag ansonsten über MyMinfin, wenn Sie das Formular nicht rechtzeitig erhalten. So können Sie die Frist einhalten und müssen keine Geldbuße zahlen.
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Füllen Sie das Formular aus.
Verwenden Sie immer ein Original des Formulars, nicht eine Kopie oder einen Ausdruck.
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Fügen Sie eine Kopie des Mietvertrags bei.
Legen Sie uns nicht das Original des Mietvertrags vor. Die Dokumente, die Sie an das Scanningcenter senden, werden nach dem Scannen nämlich nicht an Sie zurückgesandt. Wichtig: Der Vertrag muss immer von beiden Parteien unterzeichnet sein.
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Senden Sie das Originalformular mit einer Kopie des Mietvertrags oder eventuell anderen Dokumenten in einem ausreichend frankierten Umschlag an das Scanningcenter des FÖD Finanzen.
Die Adresse des Scanningcenter finden Sie auf dem Formular.
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Sobald wir Ihren Mietvertrag registriert haben, erhalten Sie einen Nachweis über die Registrierung, den sogenannten Registrierungsbericht.
Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, werden wir Sie kontaktieren.
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