Ein Datenleck melden

Der FÖD Finanzen veranlasst das Nötige, um die Vertraulichkeit und Sicherheit der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten angemessen zu schützen.  Wenn solche Daten vorsätzlich oder unbeabsichtigt an Unbefugte weitergegeben werden, spricht man von einem „Datenleck“. Tritt ein solcher Fall ein, untersucht der FÖD Finanzen die Ursache und ergreift organisatorische, strukturelle und technische Maßnahmen, damit sich solche Vorfälle nicht wiederholen.
  • Sicherheitsvorfälle, die zu Datenlecks führen

    Datenlecks können als Folge eines Informationssicherheitsvorfalls auftreten. Dabei handelt es sich um ein unerwünschtes oder unerwartetes Ereignis, das die Sicherheit der von unserem FÖD verarbeiteten Daten gefährdet.  

    Hier einige Beispiele: 

    • Sie sehen in MyMinfin ein Dokument, das Sie nicht betrifft.
    • Sie erhalten eine E-Mail / ein Schreiben, die/das für einen anderen Bürger bestimmt ist.
    • Sie erhalten eine E-Mail / ein Schreiben, die/das an eine andere Person mit (fast) demselben Namen gerichtet ist.
    • Sie erhalten eine E-Mail / ein Schreiben, die/das an eine andere Person gerichtet ist, aber die Adresse ist trotzdem Ihre...

    Teilen Sie niemals ein Dokument mit personenbezogenen Daten, das Sie versehentlich erhalten haben, in den sozialen Medien! Sie würden die Situation verschlimmern und das Recht des betroffenen Bürgers auf Wahrung des Privatlebens weiter untergraben.

  • Die Verpflichtung des FÖD Finanzen, Datenlecks zu melden

    Seit dem Inkrafttreten der DSGVO am 25.05.2018 ist der FÖD Finanzen verpflichtet, Datenlecks an die Datenschutzbehörde (DSB), ehemals Ausschuss für den Schutz des Privatlebens, zu melden. Der FÖD Finanzen hat 72 Stunden Zeit, um die notwendigen Schritte zu unternehmen.

  • Daher ist es wichtig, über Datenlecks informiert zu werden

    Um Informationssicherheitsvorfälle angemessen zu überwachen, ist es von entscheidender Bedeutung, dass sie gemeldet werden. Wir müssen uns dessen unbedingt bewusst sein, um verhindern zu können, dass sie sich verschlimmern oder wiederholen.

    Wenn Sie in den Besitz von personenbezogenen Daten anderer gelangen, verbietet Artikel 504 des EStGB (Einkommensteuergesetzbuch) strikt die weitere Verbreitung dieser Daten. Selbst dann, wenn diese Daten unbeabsichtigt und aufgrund von Umständen, auf die Sie keinen Einfluss haben, in Ihren Besitz gelangt sind.

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  • Phishing ?

    Die Identität des FÖD Finanzen wird manchmal bei Online-Betrugsversuchen (E-Mail, SMS usw.) oder bei telefonischen Betrugsversuchen verwendet. Sie vermuten, dass Sie eine betrügerische Phishing-Nachricht im Namen des FÖD Finanzen erhalten haben? Befolgen Sie diese Phishing-Empfehlungen.